Verhütungsmittel: Kreis richtet Fonds für Frauen in Notlagen ein
Kein Tabu-Thema, aber eines, über das man nicht so gerne redet: Alle Frauen haben das Recht, über ihren Körper selbst zu bestimmen, das schließt Verhütung natürlich mit ein. Doch was, wenn aus Kostengründen darauf verzichtet wird? Wenn das Geld kaum zum (Über-)Leben reicht und nicht mehr für Verhütungsmittel? Dafür gibt es im EN-Kreis einen Fonds. Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II sowie von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, die älter als 20...