FDP: Kommt der Kanal-TÜV durch die Hintertür?
In einer Straße in Hürth bei Köln findet eine umfangreiche Sanierung des öffentlichen Kanals statt. Hierbei ist von der Stadt Hürth vorgesehen, dass auch die Prüfungen privater Abwasserleitungen gemäß dem noch immer gültigen § 61a des Landeswassergesetzes (LWG) erfolgen müssen. Auch habe die Stadt Hürth seit September 2011 erklärt, der fragliche Straßenabschnitt liege in einem Wasserschutzgebiet, für den kürzere Fristen bei der Dichtheitsprüfung zu beachten seien. Inzwischen stehe aber fest,...