Noch alles dicht?
Alle Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen sind bis Ende 2015 verpflichtet, eine Dichtheitsprüfung ihrer bestehenden Abwasseranlagen bis zum öffentlichen Abwasserkanal durchführen zu lassen. Diese Verpflichtung ist in § 61a Landeswassergesetz NRW und darüber hinaus im Wasserhaushaltsgesetz bundesweit festgeschrieben und beinhaltet natürlich auch die Instandsetzung schadhafter Anlagen. „Mit diesem Gesetz werden zwei wichtige Umweltschutzziele verfolgt“, erläutert Michael Wieczorek vom...