Gerichte stärken Auskunftsrechte: IFG gilt auch für Bundesrechnungshof und keine Sonderklausel mehr für Regierungshandeln.
"Mit zwei wichtigen Grundsatzentscheidungen haben die Gerichte kürzlich die Informationsfreiheit gestärkt: Sie stellten klar, dass auch der Bundesrechnungshof unter das IFG fällt und dass Regierungsstellen gleichfalls vom Auskunfts- und Einsichtsrecht erfasst sind. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Oktober entschieden, dass auch der Bundesrechnungshof Einsicht in seine Prüfungsunterlagen gewähren muss. Im konkreten Fall ging es um den Antrag eines Journalisten, der Kopien der...