Bußgeldkatalog gilt ab sofort
Verstöße gegen Kontakverbot werden teuer
Verstöße gegen das Kontakverbot werden ab sofort mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet. Das Land hat einen umfassenden Bußgeldkatalog erstellt. Straftaten: I. Als Straftaten gemäß §§ 75, 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG i. V. m. der CoronaSchVO einzuordnen und an die Strafverfolgungsbehörden abzugeben sind - vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 CoronaSchVO - vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße...