Wie stehen Sie zum Thema "Sicherheitsverwahrung"?
An dieser Thematik scheiden sich die Geister: Im Januar 2010 verfügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass verurteilte Sexualstraftäter nach ihrer Haftstrafe nicht mehr in eine Sicherherheitsverwahrung genommen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass man als Bürger einer beliebigen Stadt mit so einem Vorgang konfrontiert wird, ist nicht so gering wie viele vielleicht glauben. Jüngstes Beispiel: Wesel. Dort bereitet sich die Kreispolizeibehörde auf die Beobachtung eines Sexualtäters...