Neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Meinungsfreiheit
BVerfG. Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 28.11.2011 das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art 5 GG abermals hervorgehoben. Die Verfassungsrichter konkretisieren dabei in ihrer Entscheidung den Schutzbereich der Meinungsfreiheit besonders auch in der Staatskritik: „a) Vom umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den...