Mehr Miete: Bundessozialgericht entscheidet zugunsten von Arbeitslosengeld II-Bezieher
Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 16.05.2012 einen auch in Bochum schwelenden Rechtsstreit zugunsten der Hartz IV-Betroffenen entschieden: demnach müssen für die Wohnraumzumessung die aktuellen Vorschriften des „Sozialen Wohnungsbaus“ zugrunde gelegt werden. Ein Verweis auf Vorschriften der Vergangenheit ist nicht zulässig (BSG, AZ: B 4 AS 109/11 R). Für einen Single wird die Mietobergrenze bestimmt durch eine Wohnungsgröße von 50 qm. Die Miete „netto kalt“ (ohne alle Nebenkosten) darf...