Gewässerregulierung im Steinsalzabbaugebiet am Niederrhein
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren:
Gewässerregulierung Nordgebiet bis zum Zeitschnitt 2025
Abgabe der Einwendungen war Ende Februar 2017
Nach nunmehr 9 Monaten wird über die Planung des o.g. Verfahrens von Seiten der Unteren Wasserbehörde Kreis Wesel bzw. der Bezirksregierung Arnsberg Abt. Bergbau nicht zu dem Erörterungsverfahren im Bezug zu den Einwendungen der Kommunen, Eigentümer etc. aufgerufen.
Wir sind der Meinung, dass man auf die Projektumsetzung keine Zeit verlieren darf. Wenn Hemmnisse bestehen muss man sie thematisieren und der Öffentlichkeit mitteilen.
Haben wir alle Zeit der Welt? Wenn wiederholt auf extremere Wetterereignisse verwiesen wird?
Ein Ereignis wie im Vorjahr bei Hamminkeln, wird sich im bergbauinduziertem linksrheinischen Gebiet weit katastrophaler für die Infrastruktur für mehr als 100.000 Menschen auswirken. Für die weitläufigen Senkungsmulden gibt es keinen natürlichen Abfluss in der Rhein als Vorfluter!
Wegen des bekannten Gefahren- und Risikopotenzials bergbauinduzierter Gebiete hat die Landesregierung aus wasserwirtschaftlicher Sicht, Gefahren- und Risikopläne für unsere Region öffentlich gemacht.
Wir sind der Auffassung, dass Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur am linken Niederrhein, im Kreis Wesel, nicht verzögert werden dürfen!
Ist der Kreis Wesel, die Untere Wasserbehörde, der Herr des Verfahrens?
HWS, für Hochwasser- und Infrastrukturschutz
Autor:H.-Peter Feldmann aus Xanten |
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