ACHTUNG....seit gewarntttttt:
Wir hatten heute genau so einen Anruf...also seit gewarnt:
Der Anrufer hat meine Tochter völlig konfus gequatscht. Ich bin dann da zwischen gegangen und habe gesagt er kann die Kündigung ruhig schicken, aber nur mit der schriftlichen Bestätigung meiner Tochter (die er natürlich nicht hat) und wir geben es dann zum Anwalt und der Anrufer wurde furchtbar frech und sagte: Sie werden schon sehen was sie davon haben.
Bitte unbedingt lesen:
€urowin Deutschland jubelt Vertrag unter
Das Anti-Abzocke-Gesetz, das verrät auch der Name, beugt unter anderem Abzocken am Telefon vor. Seit Oktober 2013 müssen Gewinnspielverträge, die telefonisch angebahnt wurden, in Textform - das heißt schriftlich, per Fax oder per E-Mail - geschlossen werden. Nur dann sind sie wirksam.
Ein Verbraucher aus der Nähe von Osterode bekam Mitte Januar einen unerwarteten Anruf der Firma Mercando GmbH aus Dortmund. Der Anrufer erklärte ihm, dass seine Daten für die Teilnahme an einem Gewinnspiel der Eurowin Deutschland vorlägen. Wolle er nicht mitspielen, bekäme er von ihm eine Beispielformulierung für eine Kündigung zugesendet. Der Verbraucher müsse diese dann nur noch ausfüllen und zurücksenden. Anschließend wäre er nach 3 Monaten aus dem Gewinnspielvertrag heraus!
Der Verbraucher erhielt nämlich ein Schreiben der Eurowin Deutschland. Er hätte sich am 16. Januar 2014 für die Teilnahme an einem Gewinnspiel entschieden und habe nun wie besprochen 178,50 Euro für drei Monate zu zahlen. Der Betrag sei für 3 Monate im Voraus bis zum 1. Februar ein ein benanntes Treuhandkonto zu überweisen. Den Unterlagen ist eine Beispielformulierung für eine Kündigung beigfügt. Sie provoziert das Unterschreiben eben dieser. Allerdings wird mit der Unterschrift auf diesem Schreiben gleichzeitig schriftlich der Gewinnspielvertrag bestätigt.
Was kann passieren, wenn der Verbraucher unterschreibt?
Liest der Verbraucher sich die Anlagen nicht durch, geht er von einem Vertragsschluss aus und überweist. Das könnte sich für Eurowin als Vertragsschluss und Einverständnis darstellen und das Geld des Verbrauchers ist weg.
Überweisen Sie daher nichts! Schicken Sie in keinem Fall das vorformulierte Kündigungsschreiben zurück, da Sie damit erstmal den Vertrag bestätigen.
Rat und Hilfe erhalten Sie in Ihrer Verbraucherzentrale
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 24.01.14
Autor:Silke Kloß aus Rees |
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