Unterwegs in Rees
Fotostrecke kurz vor dem Lockdown "light"
Für den Stadtanzeiger war Ralf Beyer auch in Rees unterwegs. einige Menschen nutzen die letzte Gelegenheit sich zu treffen. Das schöne Wetter lockte auch manchen vor die Tür. Hier Impressionen vom sogenannten Lockdown light.
Hier auch nochmal die neuen, ab Montag (2. November 2020) geltenden Verordnungen im Überblick.
Weitgehende Kontaktbeschränkungen ab 2.11.
Die weiterhin steigende Infektionszahlen führen dazu, dass die Landesregierung NRW zusätzliche Maßnahmen und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Virus mit der Neufassung der Coronaschutz-Verordnung, die ab Montag, 2. November 2020 bis Ende November gültig ist (am Ende der Seite unter "Downloads"), noch weiter verschärft:
Gastronomiebetriebe, Kultureinrichtungen und Freizeiteinrichtungen (Schwimmbäder, Kinos, Zoos etc.) bleiben geschlossen.
Es sind nur noch Treffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei dürfen sich maximal 10 Personen treffen.
Öffentlichen und private Sportanlagen bleiben geschlossen. Damit ruht der Freizeit- und Amateursportbetrieb. Erlaubt bleibt lediglich die Ausübung von Individualsport, wie z.B. Joggen.
Kosmetik-, Massage-, Nagel- oder Tätowierstudios müssen geschlossen bleiben. Geöffnet bleiben dürfen lediglich Friseurbetriebe und Einrichtungen von medizinisch notwendige Dienstleistungen (z.B. Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen oder Hörgeräteakkustiker).
Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Allerdings darf die Anzahl der gleichzeitig in Geschäften anwesenden Kunden eine Person pro 10 Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht überschreiten.
Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.
Autor:Lokalkompass Emmerich aus Emmerich am Rhein |
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