NRW räumt mehr Zahlungsspielraum ein
Rückzahlung erst bis Herbst 2021 erforderlich
Für die Abrechnung der im Frühjahr gewährten Soforthilfe in Höhe von 9.000 oder 15.000 Euro räumt das Land Nordrhein-Westfalen den Unternehmen mehr Spielraum ein. Mögliche Rückzahlungen müssen bis zum Herbst 2021 erfolgen.
Falls Soforthilfeempfänger doch schon in diesem Jahr die Abrechnung erledigen möchten, wird auch das möglich sein. Das Land wird allen Soforthilfeempfängern voraussichtlich Ende November eine entsprechende Mail von der Mailadresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de zusenden.
Wirtschaftliche Lage weiterhin kritisch
„Da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt hat, wird das Land die Betroffenen entlasten und sie erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst. Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig. Viele Soforthilfe-Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können. Ende November erhalten alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular. Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen", heißt es in der Pressemeldung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Autor:Tim Tripp aus Kleve |
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