Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW untersagt die Durchführung
Das Urteil ist gefallen: Verkaufsoffener Sonntag ist abgesagt

Kleve. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat der Stadt Kleve am späten Nachmittag des 23. September mitgeteilt, dass es dem Antrag von ver.di stattgegeben hat und per einstweiliger Anordnung eine Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages untersagt. Somit ist eine Öffnung der Geschäfte am 27. September nicht möglich.
Das OVG stuft den Schutz der Sonntagsruhe höher ein, als dass durch die Stadt Kleve in mehreren Punkten dargelegte und aufgeführte öffentliche Interesse, welches nach dem Landeöffnungsgesetz NRW für eine Sonntagsöffnung vorliegen muss.
"Ich nehme die Entscheidung des OVG NRW mit Bedauern zur Kenntnis. Die Landesregierung sollte endlich für Rechtssicherheit bei den Sonntagsöffnungen sorgen. Der Konflikt mit Kirchen und Gewerkschaften über die Sonntagsöffnung darf nicht länger auf dem Rücken des Handels und der Beschäftigten ausgetragen werden. Gerade während der Coronazeit muss die volle Unterstützung für den Handel gegeben sein. ver.di hatte ihre Klageabsicht schon frühzeitig über die Presse kommuniziert. Daraufhin haben wir die Gewerbetreibenden kurzfristig über die Absicht und die Folgen informiert. Unserer Rechtsauffassung wurde leider nicht gefolgt. Meinem Wunsch, dass die gerichtliche Auseinandersetzung so früh wie möglich zur Klarheit führt, damit der Handel und die Beschäftigten Planungssicherheit erhalten, wurde damit von ver.di gefolgt. Die Einreichung der Klage am Freitag vor dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag hätte bei mir Unverständnis ausgelöst“, so Bürgermeisterin Sonja Northing
Die Entscheidung hat des Weiteren zur Folge, dass eine Öffnung der Geschäfte am 29. November ebenfalls nicht möglich sein wird, da aufgrund der Pandemie eine Durchführung von Großveranstaltungen bis 31. Dezember untersagt ist.

Autor:

Tim Tripp aus Kleve

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