Denkmalschutz mit zweierlei Maß?
Gedanken zur Briener Schleuse
Wie vielen bekannt sein dürfte, werden zurzeit am ganzen Niederrhein die vorhandenen rechts- und linksrheinischen Deiche erneuert, verlegt und auf den neuesten Stand betreffend Hochwasserschutz gebracht. Das kostet nicht nur viel Geld, sondern erfordert sorgfältigste Planungen. Doch in einem Punkt, nämlich den Denkmalschutz betreffend, gibt es zwischen der rechten und der linken Rheinseite wohl Unterschiede.
Vor einiger Zeit war in der Rheinischen Post zu lesen, dass dem Sprecher des NRW-Arbeitskreises Hochwasserschutz und Gewässer, Holger Friedrich, die Sanierung der Deiche in Nordrhein-Westfalen aus seiner Sicht wegen strenger Auflagen und stockender Bearbeitung bei den Behörden viel zu lange dauert.
Dabei sei auch ärgerlich, dass es nicht am Geld sondern wegen Personalmangels bei der Bezirksre-gierung lag. Dabei hätte man jetzt zwar mehr technisches Personal, aber an entsprechenden Verwaltungsleuten mangele es noch immer. Moniert wird – und hier zitiere ich aus der Rheinische Post - „Außerdem sind die Genehmigungsanträge beziehungsweise Plan-feststellungsverfahren komplexer als früher“, klagt der Geschäftsführer. Und hat Beispiele parat. In Bislich etwa gibt es einen alten Splitterschutzbunker. Da müsse der Deichverband für den neuen Deich aus Denkmal-schutz-Gründen Varianten zu Lasten des Hochwasserschutzes prüfen. Entweder soll eine Spundwand gebaut, oder der Deichverlauf verändert werden - zu Lasten des Hochwasserschutzes, denn Überflutungsraum geht verloren.“
„Der Bunker in Bislich sollte“, so erzählte die Anwohnerin Frau Droste mir im Jahre 2012 in einem Interview, „nach dem Krieg entfernt werden“. Einige andere wurden entfernt, beispielsweise bei Pollmann. „Bei uns ist er erhalten geblieben und wir nutzen diesen als Vorratskammer.“ Davon konnte ich mich überzeugen, denn Frau Droste schloss mir den gesicherten Bunker auf und ließ mich ent-sprechende Fotos machen.
Nun, dieser kleine Bunker steht unter Denkmalschutz, genau wie die große Schleuse in Brienen. Für den Bunker der nur für die unmittelbaren Anwohner im Krieg als Schutz diente, soll entweder eine Spundwand oder eine Verlegung des Deichen in Betracht gezogen werden. Meiner Meinung nach wäre eine Spundwand, wie man sie doch häufig auch an anderen Stellen einsetzt, ideal. Da bräuchte man über Deichverlegung nicht nachdenken und eine Spundwand hält einem Hochwasser sicherlich genauso gut stand wie ein Deich aus Erdreich. Und darüber hinwegfluten kann das Wasser auch.
Ich frage mich: „Wird hier vom Denkmalschutz mit zweierlei Maß gemessen? Ist der Erhalt eines kleinen Bunkers, von denen es zudem noch genug gibt, erstrebenswerter als der Erhalt eines so einmaligen, jahrhundertealten technischen Denkmals wie die älteste deutsche Schleuse in Brienen?“ Auch hier könnte sicherlich mit Spundwänden gearbeitet werden und somit wäre der Erhalt des Denkmals gesichert und der Hochwasserschutz ebenfalls.
Autor:Helmut Heckmann aus Uedem |
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