USK für den Winterdienst vorbereitet
Auch in diesem Jahr haben die Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (USK) frühzeitig und umfassend alle Vorkehrungen für den bevorstehenden Winterdienst getroffen. „Jeden Winter befreien wir pro Einsatz bis zu 300 Kilometer an Fahrbahnen teils mehrmals am Tag von Schnee und Eis. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität“, so Vorstand Rolf Janssen.
Um Engpässen bei der Nachlieferung von Streumitteln vorzubeugen, halten die USK ein Jahresmittel an Streusalz bereit. Darüber hinaus ist ein Salzliefervertrag abgeschlossen, der die umgehende Nachlieferung gewährleistet. Über diverse Wetterinformationssysteme wird genau beobachtet, ob mit Frost und Schnee zu rechnen ist. Kontrollfahrten bringen konkrete Lageeinschätzungen. Eine schnelle Reaktion ist so möglich.
Auch die Mannschaft steht: Insgesamt ein gutes Dutzend Mitarbeiter sind permanent in Winterdienst-Bereitschaft. Bei einem Extremeinsatz werden bis zu 70 Mitarbeiter im Winterdienst eingesetzt. Dann wird In teils mehreren Schichten gearbeitet, um die Straßen frei zu bekommen. „Bei starkem Schneefall oder wiederkehrender Glätte arbeiten unsere Mitarbeiter unermüdlich und leisten häufig Überstunden“, so Rolf Janssen. „Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir uns bei extremem Schneefall auf verkehrswichtige und gefährliche Straßen/Straßenabschnitte mit der höchsten Priorität wie Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche konzentrieren müssen.“
Mit dem Winterdienst kommen die Kommunen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherheitspflicht nach. Aber auch die Bürger sind gemäß der Satzung über die Straßenreinigung (www.kleve.de) in der Stadt Kleve in die Pflicht genommen. Wer winterwartungspflichtig ist und damit für das Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte verantwortlich ist, lässt sich aus dem Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung ablesen. Das Straßenverzeichnis ist ebenfalls über die Internet-Präsenz abrufbar. Die Verkehrssicherheit muss an Wochentagen in der Regel bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr hergestellt sein und muss tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Wegen eine generelle Winterdienstpflicht.
Auch bei größter Professionalität des kommunalen Winterdienstes sind einige Wetterereignisse nur schwer beherrschbar. Für die anstehende Kälteperiode bittet der Winterdienst alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr, damit die Unfallgefahr verringert wird. Rolf Janssen: „Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind wettertaugliche Reifen wie Winterreifen oder Ganzjahresreifen Pflicht. Wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist, sollte seine Geschwindigkeit unbedingt an die jeweiligen Wetterverhältnisse anpassen, möglichst nur die geräumten und gestreuten Straßen nutzen und das ungehinderte schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge jederzeit ermöglichen.“ Aber auch Fußgänger müssen mit geeignetem Schuhwerk und vorsichtigem Verhalten, am besten nur auf gestreuten Wegen, zur Vermeidung von glättebedingten Unfällen beitragen.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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