Malverbot für Siegbert N.
Ärger mit der Stadt Kleve ist Siegbert Nöldner gewöhnt. Zur Zeit geht es um die Fassadenmalerei an einem Geschäftslokal an der Hagsche Straße/Ecke Kockstege .
Handelt es sich um eine Werbeanlage oder um großflächige Kunstwerke?
„Bei einer kürzlich vorgenommenen Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass Sie an beiden Ladenlokalen großflächige Werbeanlagen angebracht haben, die zum Einen vorher nicht beantragt und zum Anderen in dieser Form und Größe auch nicht genehmigungsfähig sein dürften“, schreibt die Stadtverwaltung an Nöldner und verweist auf § 13 der Landesbauordnung, wonach „Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen auch Bemalungen“.
Inzwischen läuft bereits ein Bußgeldfahren gegen Nöldner. Die Werbeanlage wurde schließlich von dem ehemaligen Karnevalsprinzen angebracht, „ohne zum Zeitpunkt der Ausführung im Besitz einer Baugenehmigung gewesen zu sein.“ Nöldner will aber keine baurechtlichen Anlagen angebracht haben.
Den Schriftwechsel mit der Stadt Kleve hat Nöldner für alle Interessierten zum Mitlesen ins Schaufenster des Ladenlokals gehängt ....
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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