Kirchenvorstandsmitglieder wurden gewählt

Etwa 160.000 Katholiken aus allen 40 Kirchengemeinden des Kreisdekanates Kleve waren am Samstag und Sonntag aufgerufen, neue Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen.

Mehr als die Hälfte der Kirchenbesucher machte von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Eine weitere erfreu-liche Zahl: In jeder der 40 Kirchengemeinden des Kreisdekanates Kleve konnte gewählt werden und wurde auch gewählt; da sich eine ausreichende Zahl von 280 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellten. In die Kirchenvorstände gewählt wurden insgesamt 197 Personen, davon 37 % (73 Personen) erstmalig.

Die Kirchenvorstände wurden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder ge-wählt. Wählen konnten Gemeindemitglieder ab 18 Jahren; wählbar waren Katholiken ab 21 Jahren. Der jüngste Gewählte ist 24 Jahre alt.

Der Anteil der Frauen ist traditionsgemäß bei den Kirchenvorstandswahlen geringer als bei den Pfarr-gemeinderatswahlen, dennoch bleibt festzustellen, dass sich die Zahl der gewählten Frauen seit der letzten Wahl von 18,7% auf 19,8% erhöht hat.

Für einige Kirchengemeinden, die infolge Zusammenlegung durch einen vom Bischof bestellten Ver-waltungsausschuss vertreten und verwaltet wurden, war diese Wahl die erste Wahl des Kirchenvor-standes in der neuen Gemeinde. In diesen Gemeinden ist eine gute Wahlbeteiligung festzustellen, eine relativ hohe Wahlbeteiligung darüber hinaus auch in den kleineren Gemeinden. In einigen städti-schen Bereichen lag die Wahlbeteiligung weit unter dem Durchschnitt. Von der Möglichkeit zur Brief-wahl haben 10,8% der Wählerinnen und Wähler Gebrauch gemacht.

Dank gilt allen, die sich als Kandidaten zur Verfügung gestellt haben, den Wahlvorständen und den Wählerinnen und Wählern.

Zuständig und verantwortlich ist der Kirchenvorstand für die Vermögensverwaltung in einer katholi-schen Pfarrgemeinde. Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt. Aus dem Kirchenvorstand scheiden nun die im Jahr 2006 gewählten Mitglieder aus.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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