Grenz-Verletzungen - Wie wegen einer Katze aus anfänglicher Hilfsbereitschaft verhärtete Fronten wurden
Vorab: Die abgebildete Katze ist NICHT der Stein des Anstoßes, sondern eine (nach Informationen der Autorin herrenlose) Streunerin. Aber ein ähnlich nettes Tier sorgt in einer Straße in Kleve inzwischen für verhärtete Fronten zwischen den Katzenbesitzern und einer (entnervten) Nachbarin.
Der Fall:
Vor ein paar Monaten setzte es sich besagte Katze in den Kopf, ihren Menschen regelmäßig auszureißen, und zwar (ungelogen!) bis zu dreimal TÄGLICH, manchmal noch öfter. Auf ihren Streifzügen besucht sie, ihre grenzenlose Freiheit genießend, nahezu sämtliche Gärten der angrenzenden Umgebung und lässt sich manchmal auch in einem davon für längere Zeit nieder. So auch im Garten besagter Nachbarin, dessen dichte Sträucher und Bambusdickichte eben dazu einladen.
Die Nachbarin, die ein Herz für Katzen, Hunde und anderes Getier hat, stört das nicht. (Sie hielt selbst jahrelang Katzen. Zitat: „Wenn’s der Katz’ in meinem Garten gefällt, kann se von mir aus drin bleiben, solang’ se will.“) Es störte die Nachbarin (anfangs) auch nicht, dass die Katzenbesitzerin an ihrer Tür klingelte und bat, die in Nachbarins Garten ausgebüchste Katze herausholen zu dürfen, der es dort so gut gefiel, dass sie (angeblich) freiwillig nicht wieder rauskommen wollte. Die hilfsbereite Nachbarin kam dem Verlangen gern nach, obwohl sie – es war Mittagszeit – beim Essen gestört wurde und sie die Katzenbesitzerin durch ihre Wohnung hindurch in den Garten bringen musste. Wer hat schon gern fremden „Durchgangsverkehr“ in seiner Wohnung – erst recht während des Essens –, aber man ist ja nicht so unter Nachbarn.
Doch bei diesem einen Mal blieb es nicht. Ein paar Tage später saß die Katze (angeblich) wieder in Nachbarins Garten und wurde selbige deswegen bei der (selbstständigen Erwerbs-)Arbeit unterbrochen. Wieder wurde die Katzenbesitzerin in den Garten gelassen, um ihr Tier zu holen. Doch Fehlanzeige, denn das war bereits in einen anderen Garten abgewandert. Dennoch: kein Thema! Man hilft ja gern.
Dieses „Spiel“ wiederholte sich allerdings im Zeitraum mehrerer Wochen mehrere Male. Zufällig schaffte es die Katzenbesitzerin jedes (!) Mal, die (immer noch hilfsbereite, aber doch zunehmend genervte) Nachbarin wahlweise bei der Arbeit, beim Essen und in einem Fall sogar im Gespräch mit einer Kundin zu unterbrechen. (Nebenbei: Dass von 13 – 15 Uhr so etwas wie „Mittagsruhe“ existiert und es sich im Privatbereich einfach nicht gehört, während dieser Zeit andere Leute zu stören – noch dazu Fremde – scheint nicht nur diesen Katzenbesitzern unbekannt zu sein. Doch das ist ein anderes Thema.)
Sie ahnen, wie die Sache weitergeht, liebe Leserin, lieber Leser. Nachdem x-ten Mal hatte die Nachbarin genug von den Störungen; besonders da sich inzwischen ca. ein Viertel bis ein Drittel aller „Anfragen“ als Fehlalarme erwiesen hatten. Sie erklärte der Katzenbesitzerin, dass sie sich nun langsam belästigt fühlte und verbat sich, jemals wieder wegen der Katze gestört zu werden. Eigentlich hätte die Sache damit erledigt sein können, wenn ... ja, WENN die Katzenbesitzerin und ihr Mann diesen ausdrücklichen Wunsch ihrer Nachbarin respektiert hätten. Taten sie aber nicht.
Ein paar Wochen später klingelten sie die Nachbarin wieder von ihrer Arbeit weg wegen der Katze. Die Nachbarin war (m. E. verständlicherweise) ungehalten, dass sie erneut gestört wurde, obwohl sie sich das ausdrücklich verbeten hatte und verweigerte den Zutritt zum Garten. Ihr gutes Recht . Außerdem verbat sie sich nochmals nachdrücklich (diesmal in scharfem Ton) jede weitere Störung. Jedoch – man glaubt es kaum! – nur eine Viertelstunde später wurde die Nachbarin erneut von der Arbeit weg geklingelt. Diesmal hatte die Katzenbesitzerin eine andere Nachbarin dazu angestiftet, die Genervte aufzufordern, die Katze doch wenigstens aus dem Garten zu scheuchen. Das tat diese zwar, hatte jetzt aber endgültig „die Papp' auf“ und drohte den Katzenbesitzern mit juristischen Konsequenzen, sollte deren Belästigung nicht endlich aufhören.
Danach schien (!) tatsächlich Ruhe zu sein, und die genervte Nachbarin atmete bereits auf. Zu früh gefreut! Zwei oder drei Wochen später wurde sie wieder belästigt und wieder bei ihrer Arbeit unterbrochen, weil die Katzenbesitzer „glaubten“ (sie waren sich nicht einmal sicher!), dass die Katze sich wieder im Dickicht in Nachbarins Garten angeblich (!) „seit vier Stunden“ aufhielte. Der jetzt ENTnervten Nachbarin platzte der Kragen. Sie verbot der Katzenbesitzerin nochmals, sie zu belästigen oder zu wagen, ihr Grundstück zu betreten und sie drohte, bei Zuwiderhandlung die Polizei einzuschalten. Dennoch sah sie im Garten nach der Katze, die wieder einmal NICHT (mehr) dort war.
Als hätte die Drohung mit der Polizei die Katzenbesitzer erst recht motiviert, ihre Nachbarin noch mehr zu ärgern, erdreistete sich Herr Katzenbesitzer nur wenige Tage später, von eines anderen Nachbarn Grundstück aus (ob der das erlaubt hat, darf bezweifelt werden) über einen Zaun UND durch eine übermannshohe Hecke hindurch in den Garten der Nachbarin zu steigen, auf den dortigen Pflanzen herumzutrampeln und sich durch weitere Hecken und Sträucher hindurch zum Lieblingsschlafplatz seiner Katze vorzuarbeiten. Ob die Katze diesmal tatsächlich dort war oder nicht, ist nicht bekannt. Die Nachbarin schäumte jedenfalls vor Wut über diese Dreistigkeit, mit der buchstäblich und nicht nur räumliche Grenzen überschritten und verletzt wurden.
Auf ihre (berechtigterweise) empörte Forderung an die Katzenjäger, nie wieder ihr Grundstück zu betreten, beschied ihr die Katzenbesitzerin in als recht unverschämt empfundenen Ton, die Nachbarin sei doch selbst Schuld. Denn hätte sie den Zutritt zu ihrem Garten freiwillig gestattet, wäre man ja nicht „gezwungen“, sich den unerlaubt zu verschaffen. Beinahe unglaublich, aber wahr.
Erinnert mich an eine Zeile aus dem „Erlkönig“: „Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt!“ – „Und lässt du, Nachbarin, mich nicht freiwillig in deinen Garten, so dringe ich eben kurzerhand unerlaubt durch Büsche und über Zäune darin ein. Und scheißt (Pardon!) die Katz’ darauf , dass ich dazu nicht das geringste Recht habe und es außerdem nach dem Gesetz einen Straftatbestand darstellt.“
An dieser Stelle sei die (rhetorische) Frage gestattet, was wohl in den Köpfen dieses Katzenbesitzerpaares vorgehen mag.
Verständlich ist m. E., dass die Katzenbesitzer ihr ausgebüchstes Tier jedes Mal so schnell wie möglich wieder in Gewahrsam haben wollen.
Unverständlich ist m. E., wieso sie nicht bereits im Vorfeld verhindern, dass ihnen das Tier immer wieder mehrmals (!) täglich (!) überhaupt weglaufen kann.
Verständlich ist m. E., dass (nicht nur) diese eine Nachbarin sich nicht immer wieder wegen dieser Katze stören lassen will. Wobei, das sei ausdrücklich betont, die Nachbarin sich IN KEINER WEISE von dem TIER gestört fühlt, sondern nur von dessen Besitzern!
Unverständlich ist m. E., wieso die Katzenbesitzer die mehrfach (nachdrücklich!) geäußerte Aufforderung völlig ignorieren, die Nachbarin nicht mehr wegen der Katze zu belästigen und sie in Ruhe zu lassen.
Und absolut beispiellos ist m. E. die Dreistigkeit, mit der die Katzenbesitzer sich trotz ausdrücklichen Verbotes widerrechtlich und unerlaubt Zugang zum Garten der Nachbarin verschaffen, zu dem Zweck Hecken durchdringen, Zäune überklettern und auf Pflanzen herumtrampeln. Und sich offensichtlich auch noch einbilden, dazu ein „Recht“ zu haben.
Fazit:
Es hätte eine gute Nachbarschaft sein bzw. bleiben können.
Jetzt beschäftigt sich das Gericht mit dem Fall.
Bedauerlicherweise, denn das hätte mit etwas Respekt vor den und der Beachtung der (nicht nur räumlichen) Grenzen eines anderen Menschen vermieden werden können.
Autor:Mara Laue aus Kleve |
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