Berufsverbot in den Niederlanden - jetzt arbeitet Psychiaterin einfach in Kleve

In den Niederlanden sorgt im Augenblick der Fall einer serbischen Psychiaterin für Aufsehen. Sie hatte eine psychisch kranke Patientin aus der stationären Behandlung entlassen, obwohl die Patientin weder eine Wohnung noch eine Kontaktperson hatte, die sie nach der Entlassung hätte betreuen können. Kurze Zeit später sprang die Patientin aus dem siebten Stock in die Tiefe und starb. Gegen die Psychiaterin wurde Anklage erhoben. Sie musste sich vor einem Fachgremium rechtfertigen. Dieses Gremium attestierte der Psychiaterin unzureichende Fachkenntnisse und belegte die Frau mit einem sechsmonatigen Berufsverbot. Das Berufsverbot endet im September – die Psychiaterin arbeitet allerdings trotz des niederländischen Berufsverbots seit dem 1. April in einer Klever Praxis.

Das machte am Dienstag der niederländische Sender „EO“ - Evangelische Omroep - publik. Unter anderem hatten die niederländischen Journalisten die holländische Justizministerin um Stellungnahme gebeten. Sie sagte: „Das regionale 'tuchtcollege' Zwolle hat am 31. Januar 2013 ein Urteil in dieser Sache gesprochen. Die Psychiaterin wurde mit einem sechsmonatigen Berufsverbot belegt. Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich. Die Maßnahme trat am 15. März in Kraft und wurde ins BIG-Register aufgenommen.“ Im BIG-Register sind alle Fachkräfte mit einer beruflichen Qualifikation aufgelistet. Hier werden auch die vom „tuchtcollege“ gesprochenen Urteile namentlich vermerkt.

Das rumänische Diplom der Psychiaterin wurde in Deutschland anerkannt, die Frau selbst besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die niederländische Gesundheitsministerin Schippers: „Deshalb haben wir die zuständige deutsche Stelle, Ärztekammer Nordrhein, am 18. März von dem in den Niederlanden verhängten Berufsverbot in Kenntnis gesetzt. Jetzt ist es an den deutschen Autoritäten aktiv zu werden.“

Ministerin Schippers setzt sich seit langem für eine EU-weite schwarze Liste ein. Sie macht sich außerdem für einen schnelleren Informationsaustausch zwischen den europäischen Mitgliedsstaaten stark. Wenn die Mitgliedsstaaten wechselseitig Diplome anerkennen würden, müsste dies auch für die in einem EU-Mitgliedsstaat verhängten Sanktionen gelten.

Link zum niederländischen Programm:

http://www.eo.nl/tv/devijfdedag/artikel-detail/geschorste-psychiater-werkt-nu-in-duitsland/

Autor:

Annette Henseler aus Kleve

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