Verwaltungsgericht: Stadt Kleve muss dem 1.FC Kleve Beihilfen nicht nachzahlen
Wie Jörg Boltersdorf, Pressesprecher der Stadt Kleve, am Donnerstag (25.06.2015) mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage des 1. FC Kleve auf Bewilligung und Auszahlung von Beihilfen für die Jahre 2011 (8.285,63 €) und 2012 (8.130,63 €) abgewiesen. Dem Anspruch für das Jahr 2013 (7.590,63€) wurde stattgegeben, weil das Insolvenzverfahren in 2013 beendet wurde.
Das Verwaltungsgericht ist der Argumentation gefolgt, dass während der Dauer des Insolvenzverfahrens mangels Leistungsfähigkeit des Vereins kein Anspruch auf Sportbeihilfen bestanden habe und ein derartiger Anspruch auch nicht nachträglich wieder auflebe.
Zu dem Gegenanspruch der Stadt auf Aufwendungsersatz (158.000 €) hat sich
das Verwaltungsgericht nicht geäußert. Dies bleibt nun einer
zivilgerichtlichen Klärung überlassen.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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