Landgericht: Vorwurf der Protokollfälschung zweifelsfrei widerlegt
Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve hat mit Beschluss vom 17.01.2013 die Beschwerde der Stadt Kleve gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 04.09.2012 als unzulässig verworfen. Die Stadt Kleve hatte Beschwerde gegen die durch das Amtsgericht erfolgte Bestätigung des Insolvenzplans betreffend das Vermögen des 1. FC Kleve eingelegt.
Das Landgericht führt in dem Beschluss aus, dass die Beschwerdeführerin die 2-wöchige Beschwerdefrist gegen den Beschluss des Amtsgerichts nicht eingehalten hat. Die Beschwerde hat die Kammer daher als unzulässig verworfen.
Die Stadt Kleve hatte in dem Beschwerdeverfahren behauptet, dass in der Sitzung zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan das Amtsgericht den Insolvenzplan nicht durch Beschluss bestätigt habe. Da sich aus dem amtsgerichtlichen Sitzungsprotokoll aber die Verkündung des Beschlusses ergab, erhob die Stadt Kleve die Rüge der Protokollfälschung. Nur bei deren Bejahung hätte die Beschwerdefrist noch gewahrt sein können.
Hierzu hat die Zivilkammer des Landgerichts nach Vernehmung von Zeugen jedoch ausgeführt, dass der Vorwurf der Protokollfälschung unzutreffend war. Denn keiner der von der Stadt angeführten Zeugen konnte überhaupt bestätigen, dass die protokollierte förmliche Beschlussfassung unterblieben sei. Vielmehr hat die Kammer ausdrück-lich darauf hingewiesen, dass sie den von der Beschwerdeführerin er-hobenen Vorwurf der Protokollfälschung durch die Urkundspersonen des Amtsgerichts „als zweifelsfrei widerlegt“ ansieht.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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