Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten, wenn ich nicht mehr in der Lage bin?
Mieter von Haus Lohengrin erhalten wichtige Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Ob Verkehrsunfall oder Schlaganfall, plötzlich befindet man sich in einer hilflosen Situation und kann die eigenen Dinge nicht mehr für sich regeln. Da ist es hilfreich, frühzeitig über eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung nachzudenken. Im Auftrag der Firma Goris und der Evangelischen Stiftung Kleve informierte Norbert Hufschmidt vom Caritasverband Kleve über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten.
Was will ich bei Krankheit oder im Alter zulassen? Welche Möglichkeiten gibt es und wer entscheidet, wenn ich keine Vorsorge vorgenommen habe? All dies sind wichtige Fragen, die Norbert Hufschmidt praxisnah beantwortet. Dabei weißt er ausdrücklich darauf hin, dass Ehepartner, Kinder oder sonstige Verwandte nicht automatisch zur Vertretung berufen sind und somit ohne ausdrückliche Vollmacht keine Entscheidungen treffen können. Die Vorsorgevollmacht regelt die Übertragung der Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten auf eine andere Person. Mit der Betreuungsverfügung legt man hingegen im Voraus fest, wen das Gericht im Bedarfsfall als Betreuer bestellen soll und wen nicht. Bei der nächsten Informationsveranstaltung im Haus Lohengrin geht es um das Thema Patientenverfügung.
Autor:Verena Rohde aus Kleve |
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