Verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen centgenau abgerechnet werden
Kleve. Die Initiative des Klever City Netzwerkes in den Geschäften der Stadt Kleve die 1- und 2-Cent Münzen abzuschaffen warf für die Klever Apotheken rechtliche Fragen auf.
Die Apothekerkammer Nordrhein hat diese Sachverhalte nun rechtlich geprüft und mit Schreiben vom 29. Januar den Apotheken entsprechende Handlungsanweisungen zur Verfügung gestellt.
Zusammengefasst ergibt sich daraus:
Im Bereich des nicht preisgebundenen Sortimentes der Apotheke gibt es keine Probleme diese Preisanpassung durchzuführen.
Der Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel inklusive Zuzahlungen und Mehrkosten ist gesetzlich oder über die Berufsordnung für Apotheker geregelt und verlangt die Cent genaue Abrechnung.
Im Anhang finden Sie das Schreiben der AK Nordrhein. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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