Wichtige Informationen für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren
Verlängerung der Corona-Einreise-Verordnung verpflichtet Reiserückkehrende weiterhin zu Quarantäne und Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt

Kreis Kleve. Die inzwischen verlängerte Corona-Einreise-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und sich beim Gesundheitsamt zu melden. Bestimmte Berufsgruppen wie Grenzpendler, medizinisches Personal oder LKW-Fahrer sind nach wie vor von dieser Einreise-Verordnung nicht betroffen.

Immer noch sofortige Quarantäne von 14 Tagen

Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Kreis Kleve, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, müssen sich beim Gesundheitsamt mit folgenden Angaben melden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Reisedaten und Hinweis auf grippeähnliche Symptome (welche, ab bzw. bis wann).
Für die Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt kann ein Web-Formular verwendet werden, das über einen Link auf der Corona-Internetseite des Kreises Kleve erreicht werden kann. Auf der Homepage www.kreis-kleve.de gibt es einen Direktlink zu dieser Internetseite, die auch weitere Informationen für Reiserückkehrende und zum Thema Corona enthält.

Die Kontaktaufnahme ist weiterhin auch über das Info-Telefon der Kreisverwaltung Kleve unter der Rufnummer: 02821 594 950 möglich. Die Betroffenen erhalten vom Gesundheitsamt eine Rückmeldung.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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