Neue Coronaschutzverordnung
Veränderungen auch für die Selbsthilfe
Die Angebote der Selbsthilfe sind nun in §11 CoronaSchVO zu finden. Die Voraussetzungen für Präsenztreffen beziehen sich nun, wie in anderen Bereichen des Lebens auch, auf die aktuellen Inzidenzen und die Inzidenzstufen, die der Bund festgelegt hat. Diese können sich allerdings täglich verändern und sind auf der Seite des Ministeriums zu finden.
Jede Selbsthilfegruppe sollte sich also nun mit den Räumlichkeiten befassen, in denen sich die Gruppe trifft. Sind dort die Schutzmaßnahmen einzuhalten, sind Treffen theoretisch möglich und bedürfen der Absprache vor Ort.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Selbsthilfe-Büro Kreis Kleve unter 02821 78 00 12 oder selbsthilfe-kleve@paritaet-nrw.org
Autor:Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Kleve aus Kleve |
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