Verschärfte Maßnahmen im Bistum Münster
Taufen und Trauungen müssen abgesagt werden

Foto: Foto: Birgit Merfeld

Die verschärften Maßnahmen, die Bund und Länder sowie die zuständigen Behörden vor Ort zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus auf den Weg gebracht haben, zwingen auch das Bistum Münster im Hinblick auf Gottesdienste und Seelsorge zu weiteren Einschränkungen. Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp hat darüber am 19. März alle Kirchengemeinden per E-Mail informiert.
Nach Rücksprache mit den Behörden Taufen und Trauungen ab sofort auch im kleinsten Familienkreis nicht mehr möglich. Sofern nicht schon geschehen, müssen alle Taufen und Trauungen bis vorerst 19. April 2020 definitiv abgesagt werden.

Für Beerdigungen gilt laut Winterkamp weiter, dass sie im engsten Familienkreis mit maximal bis zu 20 Personen stattfinden können, sofern die üblichen Hygienevorschriften wie ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Allerdings sollte auf die Nutzung der Trauer- beziehungsweise Friedhofshalle, sofern die Wetterbedingungen nicht völlig widrig sind, verzichtet werden. Der Abschied von den Verstorbenen soll komplett im Freien auf dem Friedhof stattfinden. Die kommunalen Entscheidungen bezüglich der Nutzung der Trauer- beziehungsweise Friedhofshallen sind zu beachten, wie ohnehin grundsätzlich den Verfügungen der Kreise, Städte und Kommunen strengstens Folge zu leisten ist.

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Lokalkompass Kleve aus Kleve

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