Stadtwerke Kleve erwirken einstweilige Verfügung
Die Stadtwerke Kleve haben ihre Kunden bereits vor einigen Wochen auf die unseriösen Praktiken von Haustürverkäufern aufmerksam gemacht, die mit falschen Vergleichsrechnungen gearbeitet haben. Hiergegen hatten die Stadtwerke Kleve rechtliche Schritte eingeleitet.
Erfolgreich. Der Wettbewerber hat jetzt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Kleve ausdrücklich anerkannt, nach welcher der Energie-anbieter keine irreführenden Aussagen durch eine beauftragte Drücker-Kolonne im Klever Stadtgebiet mehr treffen darf.
Insbesondere wurde die falsche Behauptung untersagt, seine Strompreise seien günstiger als die der Stadtwerke Kleve. Ein Verstoß wird mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR untersagt.
Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass sich die Mitarbeiter der Stadtwerke Kleve sich mit einem Dienstausweis vorstellen und dass die Stadtwerke Kleve keine Verträge an der Haustür abschließen.
Die Zahl der Versuche von Haustür- und Telefongeschäften in der Energie-branche hat leider wieder zugenommen. Generell raten die Stadtwerke Kleve bei derartigen Geschäftsabschlüssen zur Vorsicht. Ein seriöser Vergleich von Preisen und Leistungen ist auf die Schnelle nicht möglich.
Widerrufsrecht von 14 Tagen
Kunden, die einen solchen Energievertrag abgeschlossen haben, können innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen den Vertrag widerrufen. Um sicher zu gehen, sollte der Widerruf per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Mitarbeiter der Stadtwerke Kleve sind bei der Rückab-wicklung sehr gern behilflich.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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