St. Mariä Himmelfahrt
Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit ab dem 1. Mai
Kleve. Ab dem 1. Mai sind öffentliche Gottesdienste in Zeiten der Corona-Pandemie unter Beachtung der von den Behörden vorgegeben Rahmenbedingungen wieder möglich. Der Krisenstab unserer Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt hat für die nächste Zeit folgenden Plan entwickelt: Zunächst werden in einer Erprobungsphase für den Sonntag folgende Heilige Messen angeboten: (16 Uhr im Krankenhaus muss entfallen, da wegen Corona kein Zutritt!) Samstag, 17.30 Uhr Christus-König-Kirche und Sonntag, 9 Uhr St. Mariä Empfängnis, 10 Uhr St. Lambertus, 11.30 Uhr Stiftskirche. Die Messen an den Werktagen am Morgen und am Abend können nach der bisher gültigen Ordnung in den verschiedenen Kirchen gefeiert werden. Die Zeiten und Orte dazu sind dem Info-Blatt, das in den Kirchen ausliegt oder der Internetseite zu entnehmen.
Folgende Hinweise sind für die Mitfeier der Eucharistie und anderer Gottesdienste verbindlich zu beachten: Die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Bestimmungen sind dabei maßgeblich, d.h. der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt; die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmenden richtet sich nach der Größe des Raumes: Stiftskirche: 108 Plätze; Christus-König-Kirche: 78 markierte Plätze; St. Mariä Empfängnis: 42 markierte Plätze und St. Lambertus: 36 Plätze. In den Kirchen ist die Zahl der maximal belegbaren Plätze deutlich sichtbar markiert. Wegen des Mindestabstandes abgesperrte Bänke können nicht genutzt werden. Ist die Maximalzahl erreicht, können keine weiteren Personen eingelassen werden. Für die Sitzplätze gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten ist. Familien und Ehepaare werden nicht getrennt, sodass in diesem Fall in einer Bankreihe evtl. auch mehrere Personen sitzen können. Mundschutz ist laut Richtlinien nicht zwingend erforderlich, aber auch nicht verboten! Ein kircheneigener Ordnungsdienst sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Den Anordnungen des Dienstes ist Folge zu leisten. Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist sicherzustellen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Es gibt nur einen Zugang (Südseite) zur Kirche, damit die maximale Zahl der Teilnehmenden vom Ordnungsdienst überprüft werden kann. Am Ende des Gottesdienstes stehen alle Außentüren der Kirche als Ausgang zur Verfügung. Die Kirchen werden vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet. Die Weihwasserbecken bleiben geleert.
Die Gesangbücher „Gotteslob“ liegen aus hygienischen Gründen aktuell nicht zum Gebrauch aus. Für die Sonntagsgottesdienste werden Liedzettel angefertigt. Für die Werktagsgottesdienste ist ein eigenes Gotteslob mitzubringen. Es soll zudem möglichst wenig gesungen werden. Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Ausgang aufgestellt, mit der Bitte die Spende dort hineinzulegen. Der Friedensgruß erfolgt ohne Körperkontakt. Der Zelebrant und die Kommunionhelfer/innen desinfizieren sich die Hände, bevor sie die Hostien zur Austeilung berühren. Nur der Zelebrant empfängt die Kelchkommunion. Die Kommunion wird ohne Spendedialog („Der Leib Christi.“ – „Amen.“) ausgeteilt. Dieser Dialog wird gemeinsam zu Beginn der Kommunionausteilung nach dem „Herr ich bin nicht würdig…“ gesprochen. Den Gläubigen wird die Kommunion in angemessenem Abstand gereicht. Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben. Personen, die zur Kommunion hinzutreten, aber nicht kommunizieren, können ohne Berührung gesegnet werden. Die Kommunionordnung wird so angepasst, dass die Gläubigen die Kommunion im gebotenen Mindestabstand empfangen können.
Weitere Hinweise:
Beerdigungsmessen oder Trauergottesdienste können in den Kirchen unter Beachtung der gerade genannten Regeln gefeiert werden. Taufen (aktuell nur Einzeltaufen), Erstkommunionfeiern oder Hochzeiten verlangen wegen ihres besonderen, teils mit engerem körperlichem Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine besonders sorgfältige Einhaltung der genannten Regeln. Aktuell empfiehlt sich eher eine Verschiebung dieser Anlässe. Beichtgespräche im Beichtstuhl sind nicht möglich. Die Spendung des Bußsakramentes hat unter Beachtung des Mindestabstandes (1,50 m) sowie der Hygienevorschriften zu erfolgen. Vom Sonntagsgebot wird vorerst weiterhin Dispens erteilt, evtl. nutzt man in dieser Zeit auch die Gelegenheit zur Teilnahme am Werktagsgottesdienst. Der Krisenstab ist sich bewusst, dass mit dieser Rahmenordnung nicht alle Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden können. Es muss jedoch der aktuellen Situation Rechnung getragen und der gegenseitigen Verantwortung für die Gesundheit nachkommen werden. Besonders Personen, die um persönliche gesundheitliche Vorerkrankungen wissen, sollten ihre Teilnahme am Gottesdienst bedenken. Ein Ausweichen auf einen Werktagsgottesdienst ist eine angemessene Möglichkeit. Die Verantwortlichen vertrauen auf das Verständnis und hoffen, auch unter diesen Voraussetzungen, auf eine gute Mitfeier des Gottesdienstes.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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