Neue Impftermine in allen 16 Städten und Gemeinden
Kreis Kleve: Über-60-Jährige und Menschen mit Vorerkrankung können zweite Corona-Auffrischungsimpfung erhalten
Kreis Kleve bietet im September 2022 weiterhin Impftermine in allen 16 Städten und Gemeinden an
Der neue Impferlass des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Corona-Pandemie liegt vor. Dieser basiert auf der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission („STIKO“). Demnach können nun weitere Personengruppen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten:
1. Dies betrifft alle Menschen im Alter ab 60 Jahren.
2. Menschen im Alter zwischen 5 und 60 Jahren erhalten eine zweite Auffrischungsimpfung, wenn sie entsprechende Vorerkrankungen haben, die zu einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion führen. Zu diesen „Grunderkrankungen“ gehören etwa Asthma, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Angeraten ist laut STIKO die weitere Auffrischungsimpfung bei diesen Personen, sofern „drei immunologische Ereignisse“ vorliegen. Dazu zählen COVID-19-Impfungen wie Corona-Infektionen.
3. Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere solche mit direktem Kontakt zur Bewohnerschaft bzw. zu Patientinnen und Patienten) und Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, können bereits seit dem 16. Februar 2022 eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten.
Die STIKO rät den genannten Risikogruppen dringend, die Impfung zeitnah vorzunehmen und nicht auf einen angepassten Impfstoff zu warten. Für Auffrischungsimpfungen soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Dabei soll ein Mindestabstand von sechs Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden.
Der Kreis Kleve bietet im September weiterhin Impftermine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen an. Diese finden in allen 16 Städten und Gemeinden statt.
Eine Übersicht befindet sich auf www.impftermine-kreis-kleve.de. Mitzubringende Unterlagen sind ein Personalausweis sowie bei Personen unter 60 Jahren ärztliche Unterlagen über die Grunderkrankung bzw. bei pflegerischen oder medizinischen Personal eine Arbeitgeberbescheinigung.
Immungesunde Personen, die jünger als 60 sind und nicht zu der Personengruppe mit Grunderkrankungen gehören, profitieren nach Ansicht der STIKO von einem zweiten Booster „nicht nennenswert“. Daher gilt die Impfempfehlung für sie nicht.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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