Kreis Kleve bietet Belehrung zum Infektionsschutzgesetz online an
Um die Teilnahme zu erleichtern und den Herausforderungen der Corona-Pandemie gerecht zu werden, gibt es die Schulung nun ab sofort digital.
Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeiten will, benötigt vor erstmaliger Aufnahme seiner Tätigkeit eine Bescheinigung des Kreises Kleve. Dies ist der Nachweis über die Teilnahme an der Belehrung über die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Bislang war dazu eine Belehrung im Gesundheitsamt in Geldern oder in Kleve notwendig. Nun ist es möglich, die Bescheinigung vollständig online zu erwerben. Interessierte können nun von zu Hause aus am PC an der Belehrung teilnehmen. Der Kreis Kleve nutzt dazu das digitale Angebot des Technologiezentrums Glehn aus dem Rhein-Kreis Neuss.
Wer an der Belehrung teilnehmen möchte, kann auf der Internetseite des Kreises Kleve einen Termin reservieren: www.kreis-kleve.de(Suche „Infektionsschutzgesetz“). Terminangebote gibt es an sechs Tagen pro Woche: werktags 8 bis 20.30 Uhr, samstags 9 bis 15.30 Uhr.
Zum gebuchten Termin wird per Videoanruf – beispielsweise über die Plattformen WhatsApp, Facetime und Signal – die Identität des Teilnehmers verifiziert. Danach startet die Belehrung mit einem Video, das in 16 Sprachen zur Verfügung steht. Im Anschluss ist die Teilnahme an einem kurzen Test verpflichtend. Dieser kann bei Bedarf wiederholt werden. Nach erfolgreichem Abschluss können die Teilnehmer ihre Bescheinigung direkt herunterladen.
Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Interessierte auf der Webseite des Kreises Kleve.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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