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Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für den Kreis Kleve berät rund um das Thema Zuzahlungsbefreiung
Kein Geld verschenken

Gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen zu bestimmten Leistungen einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil. Neben den Zuzahlungen in der Apotheke zu Arznei- und Verbandmitteln sind Eigenanteile bei Heilmitteln ( z. B. Krankengymnastik, Ergotherapie, Lymphdrainage), Krankenhausbehandlung, Kuren, Hilfsmitteln (z. B. Rollator, Einlagen, Orthesen), Häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfe, Soziotherapie und Fahrkosten zu entrichten.

Gesetzliche Zuzahlungen, die zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt überschreiten, werden auf Antrag erstattet. Liegt eine schwerwiegende chronische Erkrankung vor, reduziert sich der zumutbare Eigenanteil auf ein Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden für den im Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und für familienversicherte Kinder Freibeträge berücksichtigt.

Fragen zur Berechnung der jährlichen Belastungsgrenze, zum Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung, Antragsverfahren etc. beantwortet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für den Kreis Kleve.
Sie erreichen die Teilhabeberatung unter der Telefonnummer 02821 780021, per E-Mail unter teilhabeberatung-kreis-kleve@paritaet-nrw.org oder persönlich in der Nassauerstraße 1, 47533 Kleve.

Autor:

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Kreis Kleve aus Kleve

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