Hinweise des Gesundheitsamtes
Impfungen für Personen mit Vorerkrankungen

Foto: Symbolbild pixabay

Kreis Kleve – Das Gesundheitsamt des Kreises Kleve weist darauf hin, dass nun erste Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Menschen mit Vorerkrankungen vorliegen. Alle Hinweise wurden auf der Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt (www.kreis-kleve.de). Auf der Homepage gibt es einen Direktlink zu den Impfzentrum-Seiten. Auf den Seiten zum Impfzentrum gibt es den Menüpunkt „Impfungen für Personen mit Vorerkrankungen“.

Hinweise für sogenannte „Regelfälle“

Personen, bei denen eine chronische Vorerkrankung vorliegt, die unter § 3 bzw. § 4 der Coronavirus-Impfverordnung gelistet ist, benötigen lediglich ein ärztliches Zeugnis. Das ärztliche Zeugnis darf frühestens ab dem 8. Februar 2021 ausgestellt worden sein. Das ärztliche Zeugnis reicht als Nachweis der Impfberechtigung beim Impftermin aus und muss nicht vorab durch das Gesundheitsamt geprüft werden.

Hinweise für erforderliche Einzelfallentscheidung aufgrund individueller Umstände

Es gibt Menschen mit Vorerkrankungen, die sich in der Liste der Coronavirus-Impfverordnung nicht wiederfinden. Für eine Einzelfallentscheidung durch das Gesundheitsamt kommen Personen in Frage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf ausgegangen werden muss. Um zeitgleich mit den Regelfällen der Personen mit Vorerkrankungen nach §§ 3-4 der Coronavirus-Impfverordnung geimpft werden zu können, muss ein Antrag auf Gleichstellung beim Gesundheitsamt gestellt werden. Dieser Antrag kann auch digital über einen Vordruck erfolgen, der auf der entsprechenden Internetseite hinterlegt ist. Als Anlage zum Antrag muss ein qualifiziertes ärztliches Zeugnis unter Angabe der Diagnose beim Gesundheitsamt des Kreises Kleve eingereicht werden. Das Gesundheitsamt wird den Antrag - ggf. unter Einbeziehung der deutschen Rentenversicherung - prüfen und zeitnah den betroffenen Personen ein schriftliches Ergebnis mitteilen. Das Schriftstück des Gesundheitsamtes dient dann als Nachweis der Impfberechtigung. Auf der Internetseite des Kreises Kleve (Informationen zum Impfzentrum / Impfungen für Personen mit Vorerkrankungen) wurden Mustervordrucke für das ärztliche Zeugnis hinterlegt.

Ab wann können Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden?

Personen mit Vorerkrankungen nach § 3 und die hiernach gleichgestellten Personen (nach positiven Bescheid durch das Gesundheitsamt) sollen ab Ende März ein Impfangebot erhalten. Die Zeitschiene für Personen mit Vorerkrankungen nach § 4 und die hiernach gleichgestellten Personen (nach positiven Bescheid durch das Gesundheitsamt) ist noch nicht bekannt.

Terminvergabe und Impfort

Derzeit kann das Gesundheitsamt des Kreises Kleve keine Angaben zur Terminvergabe und zu den Impforten gemacht werden. Hierzu muss das Gesundheitsministerium des Landes NRW noch eine Entscheidung mitteilen.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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