Die Auskunft ist eine Pflichtangabe
Hundebestandsaufnahme in der Gemeinde Kranenburg
Kranenburg. Die Gemeinde Kranenburg erhebt eine jährliche Hundesteuer.
Dies setzt jedoch voraus, dass die Hunde vom Hundehalter beim Steueramt der Gemeinde Kranenburg angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 54 Euro. Entsprechend höher ist der Steuersatz, wenn zwei oder mehr Hunde sowie Kampfhunde gehalten werden. Leider musste festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung nachkommen.
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist es daher erforderlich geworden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Hiermit ist die Firma Springer
Kommunale Dienste, 52351 Düren, betraut worden. Alle Haushalte im
Gemeindegebiet werden in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter(innen) der
beauftragten Firma aufgesucht, um den tatsächlichen Hundebestand zu
ermitteln. Dazu besitzt jede(r) Mitarbeiter(in) eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation.
Der Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände und deren Vertreter sind verpflichtet, dem Beauftragten der Gemeinde auf Nachfrage über die auf dem Grundstück, im Haushalt oder Betrieb gehaltenen Hunde und deren Halter
sowie über die Hunderasse wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Zur
Auskunftserteilung ist der Hundehalter ebenfalls verpflichtet. Falls nicht angemeldete Hunde ermittelt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis
500 Euro verhängt werden.
Hundeanmeldungen können beim Steueramt der Gemeinde Kranenburg, Zimmer 1.11, Tel.: 02826 / 7922 kurzfristig vorgenommen werden.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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