Überfüllte Hausarztpraxen
Heilberufe: Schnelltests jetzt auch in Apotheken möglich

Aufgrund überfüllter Hausarztpraxen haben Angehörige nichtakademischer Heilberufe wie Physiotherapeuten und Logopäde oft Probleme, regelmäßige Schnelltests nach der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zu bekommen.

Kreis Kleve. Das Gesundheitsamt des Kreises Kleve erlaubt nun nach einer entsprechen Änderung dieser Testverordnung den Apotheken im Kreis Kleve die vorsorglichen Corona-Schnelltests für diese Berufsgruppen. Physiotherapeuten und Logopäden können daher ab sofort solche Schnelltests bei ortsansässigen Apotheken nachfragen. Dies gilt jedoch nicht für Personen mit Corona-Symptomen, die auch künftig nur durch einen Arzt getestet werden dürfen.

Verfügung auf der Homepage hinterlegt

Die Allgemeinverfügung, mit denen das Gesundheitsamt die Tests durch Apotheken erlaubt, wurde auf der Internetseite des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de) hinterlegt. Auf der Homepage gibt es in der Infobox rechts oben einen Direktlink zur „Sonderseite zur Corona-Pandemie“. Unter dem dortigen Menüpunkt „Aktuelle Regeln: Verordnungen, Allgemeinverfügungen“ gibt es das Dokument „Allgemeinverfügung des Kreises Kleve zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests durch Apotheken für Personal der Einrichtungen gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 6 TestV“.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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