Neue Coronaschutzverordnung stärkt die Selbsthilfe
Gruppentreffen wieder möglich
Die Selbsthilfegruppen im Kreis Kleve dürfen sich freuen, denn Gruppentreffen sind grundsätzlich wieder möglich. Dies hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in der neusten Fassung der Coronaschutzverordnung, die ab dem 30.05.2020 gültig ist, festgelegt. Entsprechende Regelungen sind in §7, Absatz 1 CoronaSchVO zu finden.
Damit stärkt die Landesregierung die Selbsthilfe auch im Kreis Kleve und macht noch einmal die Wichtigkeit der Hilfe zur Selbsthilfe deutlich.
Regelungen notwendig
Weiterhin ist Vorsicht geboten! Bei Gruppentreffen müssen die festgelegten Regelungen, wie Wahren des Mindestabstandes und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten, eingehalten werden. Auch die Möglichkeit der Rückverfolgung muss gegeben sein. Es sollte auch in Betracht gezogen werden, Treffen im Freien oder virtuell stattfinden zu lassen. Diese Zeiten verlangen kreative Lösungen.
Eigenverantwortung
Gerade im Bereich der Selbsthilfe gibt es Menschen, die z.B. einer Hochrisikogruppe angehören und für die der Verzicht auf soziale Kontakte der bestmögliche Schutz ist. Die Entscheidung und Verantwortung liegt bei jedem Einzelnen. Tagesaktuelle Informationen und Erkenntnisse rund um das Thema „Corona“ finden Sie hier: https://www.land.nrw/corona
Suchen und Finden von Selbsthilfegruppen
Sie haben ein gesundheitliches oder soziales Problem und möchten sich in einer Gruppe austauschen? Sie wollen wissen, was Selbsthilfegruppen machen und ob die Teilnahme etwas für Sie wäre? Sie können sich vorstellen, selbst eine Selbsthilfegruppe zu gründen?
Dann nehmen Sie Kontakt zum Selbsthilfe-Büro Kreis Kleve auf.
02821 78 00 12 oder selbsthilfe-kleve@paritaet-nrw.org
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf www.selbsthilfe-kreis-kleve.de
Autor:Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Kleve aus Kleve |
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