Finanzamt stellt Lohnsteuerbescheinigungen nur noch in Ausnahmefällen aus

Aufgrund der zahlreichen beim Finanzamt Kleve eingehenden Nachfragen weist der Vorsteher des Finanzamts Kleve, Manfred Winkler, darauf hin, dass das gesamte Lohnsteuerabzugsverfahren beim Arbeitgeber generell papierlos abzuwickeln ist. Bescheinigungen über die Steuerklasse oder die Zahl der Kinder beim Lohnsteuerabzug werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht mehr ausgestellt.

„Sämtliche für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese elektronisch gespeicherten Daten regelmäßig abzurufen und den Lohnsteuerabzug nach diesen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELSTAM) vorzunehmen“, so Manfred Winkler.

„Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber nur noch seine steuerliche Identifikationsnummer sowie sein Geburtsdatum mitteilen“, erläutert Winkler. Wichtig sei außerdem die Angabe, ob es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt.

Änderungen der gespeicherten Abzugsmerkmale sind vom Arbeitnehmer regelmäßig schriftlich beim Finanzamt zu beantragen. Die dazu notwendigen Vordrucke stehen unter www.finanzamt-kleve.de unter dem Stichwort „Anträge zum ELSTAM Verfahren“ zur Verfügung.

Weitere Informationen sind unter www.elster.de abrufbar. Für Fragen rund um die elektronischen Steuerabzugsmerkmale stehen außerdem im Finanzamt Kleve besondere Service-Nummern zur Verfügung. Für Arbeitnehmer gilt die Service-Nummer 803-1951. Fragen der Arbeitgeber werden unter 803-1953 beantwortet.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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