Wichtige Information für den Kreis Kleve
Ab Freitag (28. Mai) gelten folgende Lockerungen - Überblick
Kreis Kleve. Das Land NRW hat seine Coronaschutzverordnung aktualisiert. Damit verbunden ist eine Änderung bestehender Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Kleve ab Freitag, 28. Mai.
Grund: Der Kreis Kleve befindet sich aktuell in der Gruppe 3 mit einer stabilen Wocheninzidenz von 50 bis 100 – dies bereits seit einigen Tagen. Bei der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land NRW allerdings einige bestehende Regelungen verändert. Damit gelten ab dem morgigen Freitag, 28. Mai, unter anderem folgende Bestimmungen im Kreisgebiet:
Kontaktbeschränkung
Bei Treffen im öffentlichen Raum entfällt die Personenbegrenzung bei zwei Haushalten. Es dürfen sich beliebig viele Personen aus zwei Haushalten treffen.
Einzelhandel
Im Einzelhandel entfällt die Testpflicht. Die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter bleibt bestehen.
Kultur
Kulturelle Veranstaltungen sind auch im Innenraum mit bis zu 250 Personen erlaubt. Voraussetzungen: Fester Sitzplan und aktuelles negatives Coronatestergebnis. Geimpfte und Genesene sind gleichgestellt.
Museumsbesuche ohne Termin
Außerschulische Bildung
Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten im Freien ohne Test, innen mit Test** (gilt laut neuer CoronaSchutzVerordnung schon ab Stufe 3)
Präsenzunterricht mit Test** ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test**
Kinder- und Jugendarbeit:
Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test**
auch innen ohne Maske
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test** (gilt laut neuer CoronaSchutzVerordnung schon ab Stufe 3)
Sport
Außen kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 25 Personen* - hier Kontaktverfolgung und Test**
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport bis zu 12 Personen*, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test**
Außen bis zu 1.000 Zuschauer*, maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test**, jeweils mit Sitzplan gemäß „Schachbrettmuster“
Freizeit
Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze und ähnliche Einrichtungen mit Test** und Personenbegrenzung
Märkte
Jahr- und Spezialmärkte ohne Test
mit Test** auch Kirmeselemente zulässig
Private Veranstaltungen (ohne Partys)
außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste* mit Test** - Klargestellt hat das Land NRW in diesem Zusammenhang, dass Partys, also typischerweise bewegungsintensive Aktivitäten mit Abstandsunterschreitungen und erhöhtem Aerosolausstoß (Tanz u. ä.), noch nicht vertretbar sind. Feiern mit gemeinsamen Essen und Gesprächen am (Steh-)Tischen werden dagegen im o.g. Rahmen als zulässig erachtet.
Gastronomie
Außengastronomie ohne Test
Öffnung von Innengastronomie mit Test** und Platzpflicht, kein größerer Mindestabstand zwischen Tischen
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Beherbergung/Tourismus
volle gastronomische Versorgung für private Gäste
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Test** (gilt laut neuer CoronaSchutzVerordnung schon ab Stufe 3)
* Geimpfte/Genesene sind von der Begrenzung der Personenzahl oder Haushaltszahl nicht umfasst.
** Bürger-, Arbeitgeber- oder Schultestung, Geimpfte/Genesene stehen Getesteten gleich. Test ist 48 Std. gültig.
31. Mai: eventuell neue Regelungen
Die genannten Regelungen gelten bis auf Weiteres oder bis die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut den Schwellenwert von 100 überschreitet oder an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 50 unterschreitet. Aktuell hat der Kreis Kleve am Mittwoch und Donnerstag, 26. und 27. Mai, den Schwellenwert von 50 unterschritten. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, wäre Montag, 31. Mai, das früheste Datum, an dem das Land NRW dem Kreis Kleve eine stabile Inzidenz unter 50 bescheinigen könnte. Die entsprechenden neuen Regelungen wären dann ab dem übernächsten Tag gültig. Der Kreis Kleve wird dazu rechtzeitig informieren.
Wichtig: Das Land NRW stellt fest, ob der Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohnern dauerhaft unterschritten worden ist, indem es den Kreis Kleve in eine Allgemeinverfügung aufnimmt. Das Land NRW veröffentlicht die gültigen Allgemeinverfügungen online: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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