Änderung des Regionalplans Düsseldorf
Windenergieanlagen im Wasserschutzgebiet Reichswald
Schlimm genug, dass der Kreis Kleve den Reichswald nicht als Nationalpark ausgewiesen haben möchte. Am 20. Juni 2024 wurde nun durch den Regionalrat Düsseldorf ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans Düsseldorf gefasst, mit dem Ziel, im und am Reichswald Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Vom 19. Juli bis heute, 29. August, wurde die Regionalplanänderung ausgelegt und es konnten dazu Stellungnahmen abgegeben werden. Stand heute liegen über 325 Stellungnahmen vor. Man kann jedoch davon ausgehen, dass sich an der Planung nichts ändern wird.
Ausgerechnet in dem Teil des Reichswaldes, dort wo sich zahlreiche Trinkwasserbrunnen befinden und ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist, sind Flächen für Windkraftanlagen dargestellt. (Siehe dazu Karte und Erläuterung unten) Am Kartenspielerweg reichen die Flächen ganz nah an die Trinkwasserbrunnen heran. Kartenspielerweg - wer kennt ihn nicht. Ein schmales Sträßchen, beliebt bei Wanderern und Radfahrern. Die Idylle wird vorbei sein, wenn er von Windkraftanlagen gesäumt sein wird. Schmales Sträßchen - damit wird es auch vorbei sein - wir kennen sie Schwertransporte für Windräder - die Straße wird dann eher einer Autobahn gleichen.
Bild/Karte 2 "Windenergie-Flächen und Wasserschutzzonen im Reichswald"
- Kariert dargestellt sind die Flächen für die Windenergienutzung (entnommen aus dem Regionalplan und 1:1 eingefügt)
- Rote Punkte: Wasserschutzzone I - Die Schutzzone I schützt die eigentliche Fassungsanlagen, die Brunnen.
- Grün umrandet: Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet - Vom Rand der Schutzzone soll die Fließzeit zu den Brunnen mindestens 50 Tage betragen, zum Schutz vor Verunreinigungen. Sie soll 100 Meter Abstand vom Brunnen haben. Es gelten Nutzungsbeschränkungen für Bebauung, Bodennutzung mit Verletzung der oberen Bodenschichten Landwirtschaft (Düngung), Straßenbau, Tourismus und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
- Gelb umrandet: Wasserschutzzone IIIA – Weiteres Schutzgebiet - Die Zone umfasst das gesamte Einzugsgebiet der geschützten Brunnen. Verbote / Nutzungseinschränkungen - Ablagern von Schutt, Abfallstoffen, wassergefährdenden Stoffen, Anwendung von Gülle, Klärschlamm, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Massentierhaltung, Kläranlagen, Sand- und Kiesgruben Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
-Hell- und dunkel Braun Wasserschutzzone IIIB/C - Erweiterte Wasserschutzzone.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.