Und das Abzocken mit den Radfahrern geht weiter…
Da wurde doch, auch hier im Lokalkompass, im März d. J. heftig debattiert ob und wann Radfahrer in der Klever Fußgängerzone fahren dürfen…
Immer stand die Freigabe ab 20.00h einmütig im Raum; beim „Ende“ gab’s drei Varianten:
a) bis 09.00h – Radwegekonzept Kleve
b) bis 08.00h – Vorschlag Rat
c) bis 07.00h – Empfehlung Landrat
Es wurde dann 08.00h, beschlossen vom Rat der Stadt Kleve am 28.03.2012:
http://www.kleve.de/C125739F002F4C92/html/DAE2F05AA74FF38BC12579B9002EB0B8?OpenDocument
Was aber macht der Landrat, der ja eher – wenn überhaupt – für eine 07.00h-Regelung war? Er schickt seine Heerscharen an Kontrolleuren zwischen 07.00h und 08.00h in die Klever Fußgängerzone und lässt absahnen!
Wie obiges Foto belegt wurde hier (ein Schüler) auf dem Weg in die Unterstadt um 07.45h mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10,-- Euro bestraft; das Vergehen: Radfahren in der Fußgängerzone…
Da gibt es die Entscheidung des Rates der Stadt Kleve – und diese gilt für den Kreis einfach nicht. So einfach ist das. Klever Landrecht…
Bei einem Dauerfußgängerzonenfahrer und –parker Manni Palmen ( per PKW) kam noch nie ein derartiges Ordnungsgeld an.
BürgerIn – vergiss’ Gesetze, Ordnungen und anderes Nachlesbares. Die Obrigkeit sagt dir täglich, was gerade (und für wen) gilt.
Autor:Jens-Uwe Habedank aus Kleve |
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