Punkt 7 der Ratssitzung: Darum geht es

Mit Spannung erwarten die Fans des 1.FC Kleve die heutige Ratssitzung der Stadt Kleve. Beginn ist um 17 Uhr.

Punkt 7 der Tagesordnung trägt die harmlose Überschrift: "Sportfördermittel an den 1. FC Kleve für den Um- und Neubau der Volksbank-Arena".

Den Ratsmitgliedern liegt eine Drucksache der Verwaltung vor, in der der Sachverhalt geschildert ist. Sie hat diesen Wortlaut:

"Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 17.06.2009 beschlossen, den vom 1. FC Kleve am 12.06.2008 beantragten Zuschuss unter den in der Drucksache Nr. 837/ VIII genannten Voraussetzungen zu gewähren. Auf der Grundlage dieses Ratsbeschlusses wurde mit Datum vom 30.06.2009 ein entsprechender Zuwendungsbescheid an den 1. FC Kleve erlassen. Mit der Auszahlung des Zuschusses waren unter anderem die Auflagen und Bedingungen gebunden, dass der 1. FC Kleve für den Zeitraum von vorerst zwei Jahren, also bis zum 30.06.2011, alle Entscheidungen von wirtschaftlicher Bedeutung nur noch im vorherigen Einvernehmen mit einem betriebswirtschaftlich qualifizierten Begleiter getroffen werden. Hiermit wurde die Firma thp – Treuhandpartner aus Krefeld beauftragt. Wesentliche weitere Auflagen und Bedingungen waren ausweislich des Zuwendungsbescheides, dass der FC Kleve · sowohl zum 30.06.2009 wie auch jederzeit bis zum 30.06.2011 zahlungsfähig ist und auch bis zum 30.06.2011 keine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. · nur solche finanziellen Verpflichtungen einzugehen, die mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins im Einklang stehen. Vor dem Hintergrund einer möglichen Auszahlung der zweiten Zuschussrate teilt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft thp auftragsgemäß im Rahmen ihres Berichtes vom 29.09.2010 folgendes mit: „Da die Bedingungen zur Gewährung der Finanzmittel momentan nicht erfüllt sind, ist festzustellen, dass aktuell der 1. FC Kleve nicht in der Lage ist, seinen Liquiditätsbedarf für die laufende Saison zu decken. Nur wenn die unter „5.2 Deckung des Liquiditätsbedarfs“ und „6. Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ dargestellten Voraussetzungen für die Finanzierung erfüllt werden und die Finanzierungen vollständig zustande kommen, ist unter Zugrundelegung der Planungsrechnung für die Saison 2010/ 2011 und des strategischen Finanzierungskonzeptes für diese Spielzeit davon auszugehen, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des 1. FC Kleve auskömmlich sein wird.“ Gegenstand der Prüfung war nicht die Begutachtung der möglichen Auswirkungen des anhängigen Steuerverfahrens. Maßgeblicher Baustein zur Deckung des Liquiditätsbedarfs gem. Gutachten thp in Höhe von rund 1,2 Mio. € für die Saison 2010/ 2011 sind nebst Verpflichtungserklärungen von Vorstandsmitgliedern und Bereitschaftserklärungen zur Stundung von Forderungen, einem Darlehensvertrag von einem Vorstandsmitglied sowie einem Kontokorrentkredit bzw. Darlehensangebot eines hiesigen Kreditinstitutes die Aufnahme eines weiteren Darlehens über 574.000 € zur Finanzierung des Fertigbaus der Volksbank Arena in Kleve und sonstige Aufwendungen. Das entsprechende Kreditinstitut ist jedoch zur Gewährung des Darlehens nur unter verschiedenen Voraussetzungen bereit. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die Stadt Kleve als Grundstückseigentümerin zu Gunsten des 1. FC Kleve ein Erbbaurecht an dem Stadion - Grundstück, welches die Laufzeit von fünfzig Jahren nicht unterschreitet, bestellt. Das Grundstück der „Volksbank-Arena“ wird dann mittels einer Eintragung einer Grundschuld auf dieses Erbbaurecht belastet. Für die Stadt Kleve bedeutet die Bestellung eines Erbbaurechts, dass sie das Risiko eingeht, für den Zeitraum von fünfzig Jahren von der Nutzung des Grundstücks ausgeschlossen zu sein. Da das Erbbaurecht darüber hinaus mit einer Grundschuld zu Gunsten einer Bank belastet werden soll, könnte die Bank dann die Befriedigung ihrer Forderung gegen den Verein im Wege der Zwangsversteigerung des Erbbaurechts (einschließlich Stadiongebäude) erreichen, wenn der Verein seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Aus Sicht der Verwaltung besteht ein erhebliches Sicherungsbedürfnis, da die Stadt Kleve den Stadionbau mit einem Gesamtbetrag von rund 1, 4 Mio. € bezuschusst, von dem Teile schon ausgezahlt sind. Die Stadt Kleve ist verpflichtet, die Verwendung der Zuschüsse für sportliche Zwecke in Kleve sicherzustellen und ihren Einfluss auf eine entsprechende Verwendung des Stadions zu erhalten. Im Falle einer Verwertung des Erbbaurechts und des Stadions durch einen Dritten könnte die Stadt die zweckentsprechende Verwendung der gewährten Zuschüsse dagegen nicht mehr beeinflussen. Im Übrigen würden im Falle der Gewährung eines Erbbaurechts mit der Bewilligung des Darlehens Unterdeckungen aus dem laufenden Aufwand auch alter Spielzeiten indirekt finanziert. Vor diesem Hintergrund wird der Bestellung eines Erbbaurechts nicht empfohlen. Darüber hinaus bedeutet die Gewährung eines Erbbaurechts ohne Zinszahlung einen einmaligen Aufwand (passivische Wertminderung) für die Stadt Kleve von rund 180.000 €. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die im Einvernehmen mit dem 1. FC Kleve aufgestellten Rahmenbedingungen mit Zuwendungsbescheid vom 30.06.2009 durch den 1. FC Kleve in wesentlichen Teilen nicht eingehalten wurden. Ein langfristig angelegtes seriöses Finanzierungskonzept liegt nicht vor, vielmehr bestanden in den letzten Jahres regelmäßig Liquiditätsunterdeckungen. Die Voraussetzungen für die weitere Auszahlung der weiteren Zuschussraten liegen nicht vor. Auch ist gemäß Ratsbeschluss vom 17.09.2009 und Zuwendungsbescheid vom 30.06.2009 der bereits ausgezahlte Teilbetrag zurückzuzahlen."

Dann folgt die Beschlussvorlage:

"Der Rat der Stadt Kleve beschließt: a) Die Gewährung eines Erbbaurechts wird abgelehnt. b) Der Anspruch auf Zahlung der weiteren Zuschüsse ist aus den o.a. Gründen erloschen. c) Der FC Kleve ist gem. Zuwendungsbescheid vom 30.06.2009 zur sofortigen Rückzahlung des bereits ausgezahlten Zuschusses über 650.000 € verpflichtet."

Unterschrieben wurde diese Drucksache von Bürgermeister Theo Brauer.

Den Unterlagen beigefügt ist auch das Protokoll über die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am vergangenen Mittwoch zu diesem Thema:

"In Ergänzung zur Drucksache trägt Erster Beigeordneter Haas Folgendes vor: 1. 2006 wurde auf Vorschlag des Bürgermeisters durch den Rat der Stadt Kleve beschlossen, dass dem 1. FC Kleve wieder Beihilfen nach den Sportförderrichtlinien gewährt werden können. Diese Beihilfegewährung war durch den Vertrag aus dem Jahre 2003 für 20 Jahre ausgeschlossen. 2. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.06.2009 wurde der Zuwendungsbescheid mit Datum vom 30.06.2009 erteilt. Dieser Zuwendungsbescheid enthielt insgesamt 12 Auflagen und Bedingungen (Er verweist auf die entsprechenden Drucksachen). 3. Am 21.10.2010 haben die Fraktionsvorsitzenden einvernehmlich festgestellt, dass die Gewährung eines Erbbaurechtes abgelehnt wird, keine weiteren Zuschüsse ausgezahlt werden und der ausgezahlte Teilbetrag zurückgefordert wird. (Er verliest einige Punkte aus einem Schreiben an den Vorsitzenden des 1. FC Kleve vom 06.08.2010 sowie aus dem Vertrag, der am 06.08.2010 in Ergänzung des Zuwendungsbescheides einvernehmlich zwischen Stadt und den Vertretungsberechtigten des 1. FC Kleve geschlossen worden ist.) 4. Der 1. FC Kleve wurde über das Ergebnis der Fraktionsvorsitzendenrunde mündlich noch am gleichen Abend durch den Bürgermeister und den Kämmerer informiert. Am 22.10.2010 wurde der 1. FC Kleve schriftlich durch den Kämmerer über das Beratungsergebnis informiert. In dem Gespräch am 21.10.2010 wurde dem Rechtsanwalt als auch dem Verwaltungsratsvorsitzenden zugesagt, dass ein Rückforderungsbescheid bis zum 10.11.2010 nicht an den Verein zugestellt wird. (Er zitiert daraufhin aus einem weiteren Schreiben an Herrn Joris Ernst.) Wenn in einem Schreiben, welches allen Ratsmitgliedern vorliegt, am 01.11.2010 unterschrieben von dem Verwaltungsratsvorsitzenden Herrn Verlage Aussagen getroffen werden, insbesondere der Bürgermeister und Kämmerer hätten angeblich in dem Gespräch konzediert, dass weitere Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bis zum 10.11.2010 vorgelegt werden können, ist das schlicht falsch. Es bleibt festzustellen, dass der 1. FC Kleve gegen die Zuwendungsvoraussetzungen zeitlich als auch inhaltlich mehrfach verstoßen hat. Wenn man zu spät die Hausaufgaben macht - nach der Zeugniskonferenz - muss man mit den Konsequenzen leben. (Er verweist darauf, dass andere Vereine bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen keine Zuschüsse erhalten haben.) Hier werde über Fristen und inhaltliche Nachweise gesprochen, die überhaupt nicht vorgelegt werden konnten. Abschließend bleibt festzustellen: Nach den Sportförderrichtlinien kann ein Zuschuss nicht mehr gewährt werden. Einen solchen Ratsbeschluss müsste der Bürgermeister möglicherweise beanstanden. StV. Janssen äußert, dass es u.a. um Verträge gehe, die einzuhalten gewesen seien, der 1. FC Kleve das aber nicht getan habe. Mit Schreiben vom 06.08.2010 sei dem Verein noch einmal mitgeteilt worden, dass die Frist am 15.09.2010 ende und spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Konsolidierungskonzept vorliegen müsse, damit Treuhandpartner feststellen könne, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit über den 30.06.2011 hinaus gewährleistet sei. Das Gutachten bescheinige aber nun das Gegenteil. Die nach der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 21.10.2010 vorgetragenen Dinge seien nun nicht mehr ausschlaggebend. Mit dem Verein sei in den vergangenen Jahren seit 2006 immer sehr großzügig umgegangen worden, um ihm über schwierige Zeiten hinwegzuhelfen. Der Verein sei seinen Pflichten in den letzten Jahren allerdings immer nur auf den letzten Drücker nachgekommen und habe Versprechungen nie eingehalten. Die Glaubfähigkeit habe dadurch sehr gelitten. Mit Schreiben vom 05.08.2010 seien noch einmal drei Fraktionen mit dem Auftrag an die Verwaltung herangetreten, die Spielerverträge zu genehmigen, damit der Verein in die Saison starten konnte. Da sei der letzte gute Wille erreicht gewesen. Der Verwaltung sowie der Politik könne kein Vorwurf gemacht werden. Die Grenze sei erreicht und ausgereizt, die Fristen seien verstrichen, so dass es der Verein nun selbst in der Hand habe wie er damit umgehe. Seine Fraktion werde der Drucksache in jedem Fall folgen und die 650.000 Euro zurückfordern. StV. Frantz meint, dass es sich um einen sehr sensiblen sport-politischen Bereich handele. Er weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion dieser Zuwendung an den 1. FC Kleve immer kritisch gegenüber gestanden und den Beschluss vom 06.08.2010 auch nicht mitgetragen habe. Da der 1. FC Kleve aber auch den Breitensport betreibe, könne seine Fraktion dieser negativen Zukunft natürlich auch nur ungern entgegenblicken. Abgesehen von den Fristen und der Großzügigkeit sei der Verein tatsächlich immer auf den letzten Drücker gekommen, was in der Sache noch nicht einmal so schlimm sei. Entscheidend sei aber, dass bei dem vorgelegten Finanzierungskonzept nach wie vor ein enormes Risiko, auch unter Berücksichtigung des Schreibens vom 01.11.2010, bestehen bleibe. Er spricht das Steuerermittlungsverfahren an, dessen Ausgang noch komplett offen sei. Die im Schreiben vom 01.11.2010 mitgeteilten Finanzierungszusagen seien sicherlich lobenswert, allerdings müsse die Frage erlaubt sein, warum dieses Engagement nicht in den letzten 15 Monaten zutage gekommen sei. Es bleibe ein ganz erhebliches Restrisiko, was der Rat und die Verwaltung indirekt mittragen würden, sodass auch die SPD-Fraktion der vorgelegten Drucksache der Verwaltung folgen werde. StV. Garisch teilt mit, dass das Schreiben vom 01.11.2010 für seine Fraktion keine neuen Erkenntnisse gebracht habe. Die Fristen seien verstrichen und damit die Rahmenbedingungen für den Zuwendungsbescheid nicht erfüllt worden. Daher könnten keine weiteren Zuschüsse gewährt werden und die ursprünglich ausgezahlten Leistungen müssten zurückgefordert werden. In der Vergangenheit habe es etliche Schreiben des 1. FC Kleve gegeben und es seien immer wieder Dinge über die Presse bekannt geworden. Die Zusagen auf finanzielle Unterstützung nehme er zur Kenntnis, gehe aber auch davon aus, dass diese erfahrungsgemäß an weitere Bedingungen geknüpft seien, die unter Umständen weitere finanzielle Verpflichtungen der Stadt oder des Vereins nach sich ziehen könnten. Eine Beratungsgrundlage würden diese Aspekte aufgrund mangelnder Seriosität daher nicht darstellen. Er persönlich habe sich vorgeführt gefühlt, da sowohl Verwaltung als auch Politik jahrelang versucht hätten, den Verein auf den richtigen Weg zu bringen, mit dem Ergebnis, dass diese Hilfestellungen vom Verein nicht angenommen worden seien. StV. Dr. Leenders macht darauf aufmerksam, dass es immer geheißen habe: „Die Stadt muss …“, „Die Stadt soll …“ „Die Stadt sei der Totengräber …“ Er betont, dass es hier nicht um die Stadt selbst gehe, sondern um Steuergelder, die eingesetzt würden. Erster Beigeordneter Haas macht deutlich, dass die Begleitung des Vereins durch die Verwaltung in den letzten Jahren sehr viel Kraft, Aufwand und Kompetenz gekostet habe. Jegliche Hilfe der Verwaltung sei vom Verein nicht angenommen worden. Das nun erarbeitete Konzept halte er für nicht seriös. Die Bemühungen der Verwaltung und der Politik seien fehlgeschlagen und die Ergebnisse, die vom Verein vorgelegt worden seien, seien oft desaströs gewesen, da sie immer wieder hätten nachgebessert werden müssen. Die Verwaltung habe - weit über das gewöhnliche Tagesgeschäft hinaus - alles erdenklich Mögliche unternommen, um den Verein am Leben zu erhalten. StV. Zigan weist darauf hin, dass sich seine Fraktion in der Kürze der Zeit nicht noch einmal ausführlich mit dem Schreiben vom 1. FC Kleve vom 01.11.2010 habe befassen können. Seine Fraktion sei es aber auch leid, dass ständig neue Dinge vorgetragen würden und würden der Sache misstrauen. Selbst wenn die zugesagten Unterstützungen in Höhe von rd. 1 Mio. € tatsächlich stimmten, würden sie noch lange nicht ausreichen, um die Finanzlücke, die sich nach ihren Schätzungen auf ca. 2 Mio. € belaufe, in Gänze zu decken. Seine Fraktion wolle das Thema daher nicht weiter verfolgen und werde sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen. StV. Janssen bezieht sich auf die Äußerungen von StV. Garisch und weist diese im Namen seiner Fraktion entschieden zurück, weil sie voller Polemik und Unterstellungen sei. Seine Fraktion gehe davon aus, dass die angesprochenen Unterstützungen in Höhe von 1,15 Mio. € den Tatsachen entspreche und diese Gelder auch fließen würden. Dieses ehrenamtliche Engagement sei bewundernswert, für die Entscheidungsfindung der CDU aber nicht ausschlaggebend gewesen. StV. Bay äußert, dass der Verein ein Meister darin sei, anderen ein schlechtes Gewissen zu machen. Der Verein sei schlichtweg an seinem eigenen Missmanagement gescheitert und der Rat und die Verwaltung könnten dafür nicht verantwortlich gemacht werden. StV. Rütter teilt mit, dass die Entscheidung sicherlich nicht groß in Frage gestellt werden könne. Für die FDP seien die Entwicklungen allerdings traurig, dass dieser große Kredit durch den Verein einfach weggeworfen worden sei. Zwar stehe es ihm als Politiker nicht zu, über die Vereinsführung zu urteilen, allerdings meine er, dass der heute bekannt gewordene Rücktritt doch ein Jahr zu spät komme. Da seine Fraktion das Schreiben vom 01.11.2010 erst am gestrigen Abend erhalten habe, hätten sie keine Gelegenheit mehr gehabt, sich ausführlich zu besprechen, sodass er bitte, die Entscheidung bis zum Rat zu vertagen. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen."

Autor:

Klaus Schürmanns aus Kleve

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