Personalentscheidung überprüft: Kommunalaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen

Infolge der Neubesetzung der Leitungsstelle des Fachbereiches 10 – Zentrale Verwaltung, Bürgerservice der Stadt Kleve hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve den Landrat des Kreises Kleve zur rechtlichen Überprüfung der Personalentscheidung aufgefordert. Diese Beschwerde wurde nun durch den Landrat vollumfänglich zurückgewiesen. Nach eingehender Prüfung leidet die erfolgte Stellenneubesetzung nicht an eindeutigen Rechtsfehlern.

Mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 teilt der Landrat des Kreises Kleve mit, dass für die in Frage stehende Stelle keine Ausschreibungspflicht bestand. Ferner hat sich Kleves Bürgermeister Wolfgang Gebing auch hinsichtlich der Festlegung des Anforderungsprofils und der geforderten Qualifikationen im zulässigen Rahmen seiner Personal- und Organisationshoheit bewegt. Verletzungen des Personalvertretungsrechts, die zur Unwirksamkeit der Stellenbesetzung führen würden, sind für den Landrat nicht ersichtlich. Im Ergebnis sieht der Landrat des Kreises Kleve keinen Ansatzpunkt für ein kommunalrechtliches Einschreiten.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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