OVG Münster: Bebauungsplan Dorfstraße (Lebenshilfe) rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat den Bebauungsplan Nr. 4-292-0 für den Bereich Dorfstraße im Ortsteil Materborn für rechtmäßig erkannt. Ein Anlieger hatte den Bebauungsplan u.a. wegen des Bauvorhabens der „Lebenshilfe“, die auf dem ehemaligen Kirchengrundstück in Materborn eine Mehrgenerationen-Wohnanlage mit Verwaltung und Tiefgarage errichtet, angefochten und ein Normenkontrollverfahren beantragt. In der mündlichen Verhandlung am 18.11.2014 hat das Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass der Bebauungsplan rechtmäßig zustande gekommen ist und die Rechte des Anliegers nicht verletzt, teilte die Stadt Kleve jetzt mit.
Im Übrigen stehen sowohl die im Bebauungsplan festgesetzten Gebäudehöhen, als auch die von der „Lebenshilfe“ beabsichtigte Nutzung des ehemaligen Kirchengrundstücks mit den Belangen des Ortskerns im Einklang.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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