Naturschutz geht vor Lebensraumschutz
Biber sind possierliche Tiere, sie fällen Bäume und wohnen in trockenen Erdhöhlen mit Vorliebe in unseren wassernahen Deichen. Das ist belebte schutzwürdige Natur, so die Sichtweise Weniger.
Unsere Deichschutzverordnung ist da weniger zimperlich. Wegen der Schutzverpflichtung der Deichverbände dürfen Bäume und Gebäude gar nicht auf dem Deichkörper stehen, weil der Deich ein Schutz- und Sicherungsbauwerk gegen Hochwasser darzustellen hat. Eine vernünftige Richtlinie zum Schutz der Polderbewohner!
Nach dem Urteil des OVG-Münster haben Deiche nun ihren ausschließlichen Schutzcharakter gegen Hochwassergefahren verloren! Unkontrollierbare Durchlöcherungen der Deiche, nicht nur von Bibern, machen den erklärten Willen zum Hochwasserschutz am Niederrhein gegenstands-, wirkungs- und somit nutzlos.
Fazit: Wird jetzt die Landesregierung die Deichschutzverordnung ändern, oder wird sie das Urteil anfechten?
Andererseits erfahren wir den Unwillen der Landesregierung für einen ausreichenden und geschlossenen Hochwasser-Schutzgrad in NRW zu sorgen. Es reift die Erkenntnis, dass das linke Niederrheingebiet als Opferpolder auserkoren wurde. Von diesem „Glück“ wissen die Polderbewohner natürlich „nichts“!
Weitere Informationen unter www.nr-feldmann.de
Autor:H.-Peter Feldmann aus Xanten |
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