Nachzahlung zu Unrecht gekürzter Unterkunfts- und Heizkosten bei Hartz IV & Sozialhilfe jetzt noch beantragen
Nachzahlung zu Unrecht gekürzter Unterkunfts- und Heizkosten jetzt noch beantragen!
Neue Weisung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW zur Rückerstattung
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Die Jobcenter im Kreis Kleve stauen sich die bereits eingereichten Überprüfungsanträge, da sie sich darauf berufen haben, erst die Weisung des Ministeriums abzuwarten. Da diese nun erfolgt ist, „müssen“ die Jobcenter den bereits eingereichten Überprüfungsanträgen nun stattgeben und die bisher zu Unrecht gekürzten Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen der neuen Bestimmungen nachzahlen, so Herbert Looschelders und Heinz Gräbing vom Selbsthilfe e.V. in Kleve. Auch gibt es Verbesserungen für Alleinerziehende und Rollstuhlfahrer sowie junge Ehepaare.
Jeder Betroffene, der bisher noch keinen Überprüfungsantrag gestellt hat, sollte dies unbedingt nachholen. Nur noch dieses Jahr besteht die Möglichkeit, die Überprüfung der Unterkunftskosten rückwirkend zum 01.01.2011 mittels Überprüfungsantrag zu verlangen. Ratsuchende können sich an die Selbsthilfe – Verein für Sozialberatung – Römerstr. 32, Kleve wenden, Telefon 02821 69808.
Besuchen Sie auch unsere Homepage www.kleve-sozial.de
Der Verein Selbsthilfe e.V. bedankt sich hier auch beim Kollegen Harald Thome vom Tacheles e.V. in Wuppertal, der in dieser Sache immer aktuelle Infos bereitgestellt hat.
Hier geht es nun zum Erlass des MAIS: http://www.harald-thome.de/media/files/MAIS-NRW-15.8.-2012-ERlass-zu-KdU-RS-0477-12-Anlage-A1.pdf
Autor:Heinz Gräbing aus Kleve |
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