Grüne warnen vor Kiesabbau
Landtagsabgeordnete zu Gast am Niederrhein
Verena Schäffer, Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag NRW, und Norwich Rüße, Sprecher für Landwirtschaft, Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz, besuchten kürzlich den Niederrhein, um sich vor Ort ein Bild von den Auswirkungen des hiesigen Kiesabbaus zu machen. Eingeladen hatte die Fraktion der Grünen im Kreistag Kleve, die vor den negativen Folgen des ungebremsten Kiesabbaus warnt.
Mit der geplanten Änderung des Landeswassergesetzes in NRW durch die schwarz-gelbe Landesregierung könnte der Kiesabbau am Niederrhein weiter Fahrt aufnehmen – mit Folgen für die Region: „Wertvolle landwirtschaftliche Böden verschwinden unwiederbringlich, Trinkwasser wird anfälliger für Verschmutzungen und wichtige Lebensräume bedrohter Arten wie unserer Wildgänse verschwinden“, sagt Ute Sickelmann, Kreistagsmitglied der Grünen aus Emmerich. Verena Schäffer und Norwich Rüße beunruhigen die möglichen Auswirkungen auf die Region. „Wir sehen hier am Niederrhein ganz konkret, welche Konsequenzen die Neuerung des Landeswassergesetzes haben könnte. Eine weitere Förderung von Kiesabbau kann nicht im Sinne der ansässigen Bürger sein“, sagt Verena Schäffer. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wehren sich inzwischen gegen weitere Auskiesungen und haben ein Netzwerk von Bürgerinitiativen gebildet – den Niederrheinappell (niederrheinappell.de/).
Neue Kiesabbaugebiete ausschließlich bei regionalem Bedarf
Die Änderung des Landeswassergesetzes in NRW ist aus Sicht der Grünen in mehreren Punkten eine Verschlechterung: Das Abgrabungsverbot in Trinkwasserschutzgebieten soll gestrichen werden, ebenso sollen Gewässerrandstreifen weitgehend abgeschafft und unbefristete Grundwasserentnahmen ermöglicht werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Kleve setzt sich dafür ein, den Kiesverbrauch nachhaltig zu reduzieren und durch die Förderung von Materialrecycling und die Verwendung anderer natürlicher Baustoffe zu ersetzen. Die Ausweisung neuer Kiesabbaugebiete soll ausschließlich aufgrund des regionalen Bedarfes erfolgen. Abgrabungen in Trinkwasser- und Naturschutzgebieten können nicht akzeptiert werden. Grundsätzlich sollen Abgrabungen nur nach Prüfung der Umweltverträglichkeit genehmigt werden.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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