Lerndefizite in Schulzeit mit Distanz- und Wechselunterricht / Antrag der Offenen Klever
Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Corona-Zeiten
"Die seit mehr als einem Jahr pandemiebedingte Schulsituation mit Distanz- und Wechselunterricht zeigt, dass Schülerinnen und Schüler erhebliche Lerndefizite aufgebaut haben und in vielen Fällen dringend sonderpädagogische Unterstützung brauchen, um diese schnellstmöglich abbauen zu können. Technische Möglichkeiten konnten und können keinen gleichwertigen Ersatz zum Präsenzunterricht bieten und den Lernverlust der Schülerinnen und Schüler nicht verhindern.", so Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender "Offene Klever", der in diesem Zusammenhang auf den Antrag verweist, den die "Offenen Klever" zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgelegt haben.
Der Haupt- und Finanzausschuss möge gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW anstelle des Rates beschließen: „Zur Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten, die
durch individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung pandemiebedingte
Benachteiligungen reduzieren, übernimmt die Stadt für alle allgemeinbildenden Schulen in Kleve den Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.“, heißt es im Antrag.
Die Antrags-Begründung
In der Begründung heißt es weiter: "Die seit mehr als einem Jahr pandemiebedingte Schulsituation mit Distanz- und Wechselunterricht zeigt, dass Schülerinnen und Schüler erhebliche Lerndefizite aufgebaut haben und in vielen Fällen dringend sonderpädagogische Unterstützung brauchen, um diese schnellstmöglich abbauen zu können.
Technische Möglichkeiten konnten und können keinen gleichwertigen Ersatz zum Präsenzunterricht
bieten und den Lernverlust der Schülerinnen und Schüler nicht verhindern.
So entstandene pandemiebedingtente Lerndefizite müssen ausgeglichen werden, damit den Schülerinnen und Schülern keine Nachteile für ihre Zukunftsplanungen entstehen.
Das Land gewährt hierfür allgemeinbildenden Schulen, Jahrgänge 1 bis 13, Zuwendungen für die Durchführung außerschulischer Angebote, um die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern bis zum 9. August 2022 zu ermöglichen.
Gefördert werden auch Schüler/innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischer Förderung.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen bis zu 500 Euro pro Gruppe pro Tag mit sechs Zeitstunden und umfassen Personal- und Sachausgaben.
Gefördert werden hier bis zu 80 Prozent von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 20 Prozent wären als Eigenanteil von der Stadt Kleve zu erbringen.
Die Teilnahme an dem Angebot ist für die Schülerinnen und Schüler kostenlos."
Förderrichtlinien
Das Schulministerium NRW hat Förderrichtlinien veröffentlicht:
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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