"Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen"

"Es geschah am hellichten Tag und in aller Öffentlichkeit. Juden wurden gezwungen, ein Kennzeichen zu tragen - den Judenstern. Vor 70 Jahren wurde er in Deutschland eingeführt". Der Journalist Martin Willing erinnert in der heutigen (01.09.2011) Ausgabe des "Kevelaerer Blatt" über das in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland eingeführte Zeichen zur Stigmatisierung von Juden.

Die Zwangskennzeichnung wurde in dieser Polizeiverordnung vom 1. September 1941 verkündet, die Bürger im Kreis Kleve erfuhren davon aus den Zeitungen:

"§ 1
(1) Juden, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen.
(2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift "Jude'. Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.
§ 2
Juden ist es verboten
a) den Bereich ihrer Wohngemeinde zu verlassen, ohne eine schriftliche Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bei sich zu führen;
b) Orden, Ehrenzeichen und sonstige Abzeichen zu tragen."

Für die Juden bedeutete die Verordnung soziale Isolation und Stigmatisierung. Der Judenstern tauchte auch im Straßenbild unserer Städte auf. Die schrittweise Entrechtung und Ausgrenzung der Juden hatte schon vorher begonnen. Das "Blutschutzgesetz" von 1935 verbot Eheschließungen zwischen Nichtjuden und Juden und stellte auch deren als "Rassenschande" bewerteten Geschlechtsverkehr unter Strafe.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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