Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW ist eine Klatsche für die CDU/FDP-Landesregierung

Landtagskandidat Volkhard Wille | Foto: van de Loo

Ausweitung des Kiesabbaus im Landesentwicklungsplan (LEP) ist unwirksam

„Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW ist eine Klatsche für die CDU/FDP -Landesregierung, die mit ihrer Entfesselung des Kiesabbaus am Niederrhein gescheitert ist“, kommentiert der grüne Landtagskandidat Dr. Volkhard Wille das Urteil.
Die Landesregierung hat den Kies-Abbau ohne Rücksicht auf Mensch, Natur und Heimat dereguliert. Dazu gehören verschiedene Regelungen im Landesentwicklungsplan, der jetzt vom Gericht für unwirksam erklärt wurde. Die erleichterte Abgrabung in Trinkwasserschutzgebieten, besteht aber vorerst noch weiter.
Während Vertreter der Landesregierung behaupten, der exzessive Kiesabbau wäre zum Wohnungs- und Straßenbau notwendig, sprechen die Fakten eine andere Sprache: entlang des Rheins wird der überwiegende Teil des Kieses exportiert. Andere Länder schonen ihre Rohstoffvorkommen und der Niederrhein wird zur Kiesgrube für halb Europa.
„Meine Mitbewerber im Wahlkreis – Dr. Günther Bergmann (CDU) und Stefan Haupt (FDP) – müssen sich fragen lassen, ob sie mit ihrer Zustimmung zu diversen Gesetzesänderungen zur Erleichterung von Kies-Abgrabungen nicht gegen die Interessen ihres Wahlkreises gestimmt haben.“ so Wille.

Wir Grüne wollen das nicht hinnehmen und fordern um den Flächenfraß zu stoppen:
- Kiesbedarf am regionalen Verbrauch orientieren
- Rohstoffabgabe einführen
- Verbindliche Recyclingquoten bei Baustoffen festlegen
- Verkürzung des Versorgungszeitraumes auf 15 Jahre

Am 15. Mai wird bei der Landtagswahl auch darüber abgestimmt, ob sich eine schonende
Rohstoffpolitik durchsetzt.

Autor:

GünterVanMeegen-DieGrünen aus Bedburg-Hau

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