Billiglöhne kosten im Kreis Kleve über eine halbe Million Euro

Foto: DGB

Im Kreis Kleve müssen nach DGB-Berechnungen jährlich rd. 350.000 Euro an Steuermitteln aufgewendet werden, um Geringverdienern mit Vollzeitjob das Existenzminimum zu sichern. Rechnet man die Be¬troffenen mit sozialversicherten Teilzeitjobs hinzu, so sind es bereits gut 550.000 Euro, die Stadt und Bund gemeinsam über das Hartz IV-System beisteuern müssen. „Armut trotz Erwerbstätigkeit ist in unse¬rer Region ein ernstes Problem, das uns alle teuer zu stehen kommt“, so Angelika Wagner von der DGB-Region Niederrhein.

780 Haushalte wurden allein im Kreis Kleve im Durchschnitt des Jah¬res 2010 gezählt, die von der Arbeit mindestens eines sozialversichert Beschäftigten nicht leben konnten. Im Schnitt musste der Lohn ergän¬zend über Hartz IV um 600 Euro im Monat aufgestockt werden. Dabei nehmen längst nicht alle in Frage kommenden Geringverdiener ihren Anspruch auf zusätzliche Fürsorgeleistungen wahr. „Nur etwa jede/r zweite Vollzeitbeschäftigte stockt den geringen Verdienst mit Hartz IV auf“, so Angelika Wagner. Der DGB beruft sich dabei auf wissen¬schaftliche Untersuchungen von Sozialforschern. Wesentliche Gründe für den Verzicht seien fehlendes Wissen, aber auch „Scham und Scheu“ vor dem Antragsverfahren. Viele wollten sich nicht quasi fi¬nanziell vor den Behörden „ausziehen“. Ein Ratgeber des DGB gibt viele hilfreiche Informationen für Niedriglohnempfänger, die Anspruch auf Hartz IV haben.

Neben den Aufstockern mit sozialversichertem Job gab es 2010 im Kreis aber auch 170 Hartz IV-Haushalte von Selbständigen und wei¬tere 1.500 Haushalte, in denen mindestens eine Person einen Minijob hat. Unter Einbeziehung auch dieser Bedarfsgemeinschaften mussten insgesamt für alle Erwerbstätigen mit Niedrigeinkommen in Kleve so¬gar gut 2,5 Mio. Euro ergänzend zum Lohn über Hartz IV aufgestockt werden.

„Wenn Lohndumping und prekäre Beschäftigung nicht zurückgedrängt werden, müssen hier dauerhaft Steuermittel in Milliardenhöhe aufge¬bracht werden. Dadurch drohen weitere Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen, die existenzsichernde Löhne zahlen und denjenigen, die sich die Armutsfalle zunutze machen und sich die Ar¬beit ihrer Beschäftigten vom Staat zahlen lassen“, so Angelika Wagner. Die staatliche Subventionierung der Niedriglöhne müsse durch Mindestlöhne nicht unter 8,50 Euro die Stunde beendet werden.

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Lokalkompass Kleve aus Kleve

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