Windenergieanlage auf dem Klärwerksgelände Kleve-Salmorth

Foto: GvM

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Kleve und der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (USK)

Die Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (USK) haben für den Bau einer Windenergieanlage auf dem Klärwerksgelände Kleve-Salmorth Ende 2023 eine vollziehbare Genehmigung von der Bezirksregierung Düsseldorf erhalten. Dies war das Ergebnis eines fast 10 Jahre andauernden Verfahrens, der auch die artenschutz- und landschaftsschutzrechtlichen Belange umfassend berücksichtigte. Die Stadt Kleve und die USK gehen daher davon aus, dass die durch den NABU beklagte Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf der Überprüfung durch das OVG Münster standhält.

In der Presse hat der NABU zuletzt Aussagen getroffen, die einer Ergänzung bedürfen:

Insbesondere beim Standort der genehmigten Windenergieanlage könnte der Eindruck vermittelt werden, dass sich dieser im Vogelschutzgebiet befindet. Dies trifft nicht zu. Mit Festlegung des Vogelschutzgebietes im Jahr 1983 ist das Klärwerksgelände, das 1974 im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge errichtet wurde, explizit aus dem Vogelschutzgebiet heraus genommen worden. Dies ist vor dem Hintergrund geschehen, sich weiter den Entwicklungen des Abwasserrechts im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr anpassen zu können.

Des Weiteren stehen der Aussage des NABU, „der NABU sei nicht gegen Windräder, aber die Stadt Kleve wolle das Windrad am schlechtesten Standort errichten, den man sich aus Artenschutzgründen denken kann“, das ausgiebige Genehmigungsverfahren mit den entsprechenden artenschutzfachlichen Überprüfungen und Schutzgüterabwägungen der Bezirksregierung Düsseldorf u.a. unter Beteiligung des LANUV und eben auch des NABU gegenüber.

Der NABU hat nun eine Anfrage der EU-Kommission an die Bundesrepublik Deutschland zum Vogelschutz zum Anlass genommen, die genehmigte Windenergieanlage politisch in Frage zu stellen. Weshalb der NABU meint, dass hierdurch der politische Druck auf dieses notwendige Projekt erhöht wird, ist nicht nachvollziehbar. Die Klage liegt beim OVG Münster, das die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsbescheides unabhängig überprüft.

Die EU-Kommission hat zudem bereits am 29. Januar 2024 in einer Pressemitteilung die überarbeitete und mit dem Europäischen Parlament und dem Rat abgestimmte Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vorgestellt. Diese ist Bestandteil des Europäischen Grünen Deals. Lt. Pressemitteilung werde diese Richtlinie den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt stärken und den Abwassersektor bei seinen Bemühungen auf den Weg zu Energie- und Klimaneutralität unterstützen. Insofern ist die Eigenstromversorgung bzw. die Energieneutralität des Klärwerks Kleve-Salmorth Teil der einzuhaltenden abwasserrechtlichen Vorgaben.

Daher ist der Standort der Windenergieanlage aus Sicht der Stadt Kleve und der USK nicht der schlechteste, sondern der einzig richtige Standort, nämlich direkt auf dem Klärwerksgelände um dieses direkt mit grünem Strom zu versorgen.

Mitte 2023 hat der Europäische Rat der umfassenden Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED) zugestimmt, mit der die Klimaziele erreicht werden sollen. Zur Umsetzung wurde in der Bundesrepublik Deutschland der § 2 EEG angepasst. Danach liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

Trotz der eindeutigen Rechtslage haben die Stadt Kleve und die USK für den Standort der Windenergieanlage auf der Kläranlage Kleve-Salmorth dem NABU Vorschläge unterbreitet, um dem dortigen Schutzbedürfnis entgegen zu kommen. Bisher hat sich der NABU dazu nicht geäußert.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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